Watermann und Schünemann: Neues Polizeigesetz für Niedersachsen kann noch im Mai in Kraft treten

Hannover. Am Rande der Sitzung des Niedersächsischen Landtags haben sich SPD und CDU auf letzte Details im laufenden Verfahren um das neue Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz verständigt. Damit werde das neue Recht noch im Mai 2019 in Kraft treten.

„Bei der Präventivhaft für terroristische Gefährder haben wir uns auf angemessene bis zu 35 Tage, zweimal 14 und einmal 7 Tage geeinigt. Zusammen mit den Richtervorbehalten ist ein ausgewogener Kompromiss aus freiheitlichen und sicherheitspolitischen Abwägungen gefunden worden“, so Uli Watermann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Landtagsfraktion.

„Im Vorfeld schwerer organisierter Gewaltstraftaten, beispielsweise im Clanumfeld oder bei Menschenhandel oder Kinderpornographie, kann die Polizei zukünftig auch Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen ergreifen. Dieses neue Instrument wird sicher im Umfeld der organisierten Kriminalität sehr sinnvoll eingesetzt werden können“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Uwe Schünemann.

Insgesamt sind sich alle Beteiligten einig: Die Koalition hat mit der Einigung die Aufgabe gemeistert, unter Abwägung der Freiheit des einzelnen Bürgers einerseits und der staatlichen Schutzverpflichtung andererseits die Befugnisse der Polizei und der Ordnungsbehörden an neuartige Gefahrenlagen und die Herausforderungen unserer Zeit anzupassen. Die Koalition handelt für ein sicheres Niedersachsen.

Karsten Becker, polizeipolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, ergänzt: „Das Gesetz schafft sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Polizeibeamtinnen und -beamten ein Mehr an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. So werden Standardmaßnahmen wie die Gefährderansprache oder Meldeauflagen künftig speziell normiert und nicht mehr wie bislang über die Generalklausel abgedeckt“.

„Um Nutzen und Akzeptanz der automatisierten Videoauswertung zu erhöhen, werden wir gleichzeitig mit der Verabschiedung des Gesetzes im Mai-Plenum einen Entschließungsantrag einbringen, mit dem wir die offene gesellschaftliche Debatte über Sicherheit und Datenschutz bei einer videobasierten Situations- und Gegenstandserkennung in Niedersachsen starten. Ich freue mich auf die Diskussionen und bin zuversichtlich, dass wir im Jahr 2020 Ergebnisse haben, mit denen wir dann weiterarbeiten können“, führt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sebastian Lechner, abschließend aus.

veröffentlicht am 29.Mrz.2019