Toepffer: Wir verurteilen die Ausschreitungen bei antiisraelischen Protesten in Deutschland – Konsequente Strafverfolgung notwendig

Hannover. „Die aktuellen israelfeindlichen Proteste offenbaren ein zunehmendes Problem mit antijüdischen und antiisraelischen Einstellungen von Menschen mit islamischem Hintergrund. Diese Form des Antisemitismus ist ebenso zu verurteilen und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen wie der Antisemitismus von Rechts- oder Linksextremisten“, so der Vorsitzende Dirk Toepffer bei der Erklärung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag zu den Ausschreitungen bei antiisraelischen Protesten in Deutschland.

„Die Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind in unserem freiheitlich, rechtsstaatlichen und demokratischen Gemeinwesen elementare Grundrechte. Selbstverständlich gelten diese Rechte auch für Demonstrationen, die sich kritisch mit der israelischen Außen- und Sicherheitspolitik auseinandersetzen. Die Grenze des friedlichen Protestes ist jedoch dort überschritten, wo Antisemitismus, Judenhass und Hetze gegen Israel sich Bahn brechen und Straftaten begangen werden“, so Toepffer.

Die CDU-Fraktion verurteilt daher aufs Schärfste Angriffe auf Synagogen und jüdische Einrichtungen, das Verbrennen israelischer Fahnen und jüdischer Symbole sowie antisemitische Parolen und Hetze gegen den Staat Israel.

Für die Christdemokraten steht fest: „Die Täter müssen ermittelt und schnellstmöglich zur Verantwortung gezogen werden. Dazu gehört in letzter Konsequenz auch die Überprüfung, inwieweit antisemitische Straftaten und öffentliche Aufrufe zur Gewalt zu einer Aufenthaltsbeendigung bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit führen können“, so Toepffer abschließend.

Ausdrücklich begrüßt die CDU-Fraktion, dass sich aktuell in Niedersachsen Michael Fürst als Vorsitzender des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Palästinensischen Gemeinde Hannover Yazid Shammout gegen jede Form von Gewalt und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit einsetzen.

Die Erklärung finden Sie unter folgendem Link.

veröffentlicht am 18.Mai.2021