Toepffer: Werbeverbot für Abtreibungen – Volksparteien müssen kompromissbereit sein

Hannover. Mit Blick auf die heutige Debatte auf Landes- und auch Bundesebene, den Paragraphen 219a des Strafgesetzbuches zu ändern beziehungsweise ersatzlos zu streichen, äußert sich der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Dirk Toepffer, wie folgt: „Volksparteien müssen kompromissbereit sein. Kompromissbereit heißt, von der Maximalforderung zurückzutreten und sich auf etwas zu einigen, mit dem alle Beteiligten leben können. Den Paragraphen 219a des Strafgesetzbuches ohne Änderung beizubehalten oder ersatzlos zu streichen, hat nichts mit Kompromissbereitschaft zu tun.“

Die CDU-Fraktion habe es sich in den vergangenen Wochen nicht leicht gemacht, einen Kompromiss zu finden. „Die bundesweite Debatte hat noch einmal verdeutlicht, dass der Paragraph 219a dringend reformiert werden muss. Frauen benötigen einen unkomplizierten Zugang zu sachlichen Informationen, die einen möglichen Schwangerschaftsabbruch betreffen. Was wir nicht wollen, ist Werbung für Schwangerschaftsabbrüche“, betont Toepffer. Der Gruppenantrag von CDU und SPD sieht aus diesem Grund eine Änderung des Paragraphen 219a vor, Schwangerschaftsabbrüche „in werbenden Absicht“ unter Strafe zu stellen, aber nicht mehr lediglich das öffentliche Anbieten und Ankündigen ebendieser.

Hinsichtlich der politischen Debatte auf Bundesebene sagt Toepffer abschließend: „Unser Antrag hätte eine Blaupause für Berlin sein können. Es ist schade, dass FDP, Linke und Grüne wenig Kompromissbereitschaft bei dem Thema zeigen. Ich kann verstehen, wenn die CDU auf Bundesebene bei diesem Verhalten ihre Bemühungen um einen Kompromiss aufgibt und am Ende gar nichts passiert.“

Den Gruppenantrag von CDU und SPD „Mehr Informationen ja, Werbung nein! – Eine Änderung des § 219a Strafgesetzbuch bringt Rechtssicherheit in schwierigen Situationen“ finden Sie im Anhang dieser Pressemitteilung.

veröffentlicht am 10.Dez.2018