Toepffer und Modder: Solide Haushaltspolitik und Erhalt von Handlungsspielräumen in Krisenzeiten – Schuldenbremse wird in Landesverfassung festgeschrieben

Die Fraktionen von SPD und CDU haben am Dienstag einem Kompromiss zur Festschreibung der Schuldenbremse in der niedersächsischen Landesverfassung zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzentwurfes im Oktober-Plenum des Landtags.

„Das ist eine gute Nachricht für unser Land. Mit der nun gefundenen Regelung sorgen wir dafür, dass in Niedersachsen auch in Zukunft solide gewirtschaftet wird, ohne die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisenzeiten zu beschneiden“, erklären die Fraktionsvorsitzenden Johanne Modder (SPD) und Dirk Toepffer (CDU).

Die Regelung, auf die sich die Regierungsfraktionen geeinigt haben, sieht vor, dass Schulden außerhalb eines Konjunkturbereinigungsverfahrens nur noch im Falle von Naturkatastrophen und besonderen staatlichen Notlagen aufgenommen werden können. „In diesen Ausnahmesituationen kann eine Summe von bis zu 0,5 Prozent des Landeshaushalts als kurzfristige Soforthilfe auf Basis einer qualifizierten Mehrheit im Landtag aufgenommen werden. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten war es uns ein großes Anliegen, diesen Handlungsspielraum des Staates zu erhalten und wichtige Investitionen zu ermöglichen“, so Johanne Modder.

Dirk Toepffer betont: „Mit der Einigung auf die Festschreibung der Schuldenbremse in der Verfassung halten wir nicht nur die Belastung aktueller und zukünftiger Generationen im Rahmen und schaffen so ein weiteres Stück der Generationengerechtigkeit, sie zwingt die Politik auch zur Beachtung der Haushaltsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Mit der im Gesetz geregelten Zweidrittel-Mehrheit im Landtag zur Aufnahme möglicher neuer Schulden schaffen wir die notwendige Sicherheit zur strengen Kontrolle, sollte es die Landesregierung für notwendig erachten, vom Verschuldungsverbot abzusehen. Gleichzeitig haben wir den Parlamentariern die Möglichkeit gegeben, auf Notsituationen zu reagieren.“

veröffentlicht am 01.Okt.2019