Thiele: Guter Tag für Niedersachsen – Verschuldungsverbot wird in Landesverfassung aufgenommen

Hannover. „Heute ist ein guter Tag für Niedersachsen. Die CDU-Fraktion hatte in den vergangenen Wahlperioden mehrfach entsprechende Initiativen gestartet, die aber nie eine Zwei-Drittel-Mehrheit fanden. Jetzt liegt endlich ein Gesetzentwurf vor, mit dem das Verschuldungsverbot erfolgreich in die Landesverfassung und die Landeshaushaltsordnung aufgenommen wird. Darauf hat die CDU-Landtagsfraktion lange gedrängt, aber auch warten müssen“, so der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Ulf Thiele in der Landtagsdebatte zur Schuldenbremse.

„Die jetzige Koalition aus CDU und SPD hat erneut einen Haushalt ohne Nettokreditaufnahme und im Kabinett eine Mittelfristige Finanzplanung ohne strukturelles Defizit beschlossen. Damit ist der Weg für die Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung frei“, so Thiele. Für die Einbringung des Gesetzentwurfes durch Finanzminister Reinhold Hilbers sei die Fraktion der CDU dankbar. „Dies ist ein gutes Gesetz. Damit verankern wir faktisch den Schuldenstopp in der Landesverfassung.“

„Die Schuldenbegrenzung hält nicht nur die Belastung aktueller und zukünftiger Generationen im Rahmen und schafft so ein weiteres Stück der Generationengerechtigkeit, sie zwingt auch zur Beachtung der Haushaltsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“, so der Haushaltsexperte.

Die Schuldenbremse wirke sich auch nicht zu Lasten der Kommunen aus, da die Gleichwertigkeit der Landes- und kommunalen Aufgaben durch die Einführung eines neuen Satzes in Artikel 58 der niedersächsischen Verfassung ausdrücklich festgestellt werde. „Daher ist es richtig, dass bei der Aufteilung der Einnahmen die Aufgabenerfüllung der Kommunen nicht der Aufgabenerfüllung des Landes untergeordnet wird. Sie darf ihr aber auch nicht übergeordnet werden“, so Thiele.

veröffentlicht am 27.Mrz.2019