Schünemann zum Spitzengespräch zum Polizeigesetz: Eine endgültige Einigung kann aber erst nach Vorliegen aller Beratungsvorlagen aus dem Innenministerium verabredet werden.

„SPD und CDU haben über möglichen Änderungsbedarf nach der Anhörung zum Polizeigesetzentwurf beider Fraktionen gesprochen. Dabei werden sowohl zusätzliche Befugnisse als auch eine Anpassung von Befugnissen auf den tatsächlichen Bedarf der Sicherheitsbehörden gesehen. Eine endgültige Einigung kann aber erst nach Vorliegen aller Beratungsvorlagen aus dem Innenministerium verabredet werden. Hierzu hat der Innenminister nunmehr eine zügige Übermittlung der noch ausstehenden Berichte an den Innenausschuss zugesichert. Spätestens im Mai soll das Polizeigesetz verabschiedet werden.“

veröffentlicht am 02.Mrz.2019