Schünemann: Mehr Befugnisse für den Verfassungsschutz – Umsetzung der Beschlüsse der Innenministerkonferenz

Hannover. „Auch nach der Verurteilung von Beate Zschäpe und der parlamentarischen Aufarbeitung bleibt noch vieles ungeklärt. Wir sind es den Opfern und deren Angehörigen schuldig, weiterhin alles zu tun, um die offenen Fragen zu beantworten“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Uwe Schünemann in der Landtagsdebatte zum NSU-Abschlussbericht.

„Kein Zweifel, Zschäpe, Mundlos, Böhnhardt waren Täter. Es bleiben aber große Zweifel, ob sie allein gehandelt haben. Dies ist unerträglich für die Opfer und ihre Angehörigen“, so Schünemann.

Es habe große Versäumnisse bei den jahrelangen Ermittlungen gegeben. Trotz vorhandener Hinweise von Zeugen, die auf rechtsextremistische fremdenfeindliche Motive bei den Mordfällen hindeuteten, wurde in diese Richtung nie ernsthaft ermittelt.

„Weitreichende Konsequenzen und nachhaltige Maßnahmen bei allen Sicherheitsbehörden sind notwendig. Somit ist es wichtig, dass alle 47 Empfehlungen des Untersuchungsausschusses im Bundestag 1 zu 1 umgesetzt werden. Ferner hat sich die Innenministerkonferenz 2017 auf Mindestanforderungen für den Verfassungsschutz geeinigt. Auch diese Vorgaben sind in Niedersachsen 1 zu 1 umzusetzen“, so der Innenexperte.

Vor dem Hintergrund des Mordes an Walter Lübcke und dem Anschlag auf die Synagoge in Halle müssten weitergehende Maßnahmen für die Arbeit der Justiz, der Polizei und der Demokratieförderung geprüft und ggf. unverzüglich umgesetzt werden.

„Wir benötigen mehr Befugnisse für den Verfassungsschutz, auch mit Blick auf neue Kommunikationsmöglichkeiten im Alltag. Stichworte sind hier die Quellen-TKÜ und die Online-Durchsuchung. Beide Instrumente müssen nach und nach in die Verfassungsschutzgesetze aller Länder und auch des Bundes eingearbeitet werden, so die Empfehlung der Innenministerkonferenz (IMK) im Dezember 2017 in Leipzig“, so Schünemann.

Deshalb setze sich die CDU Fraktion mit Nachdruck für eine Umsetzung des IMK-Beschlusses ein. Es sei nicht zu erklären, warum Niedersachsen hier einen Sonderweg gehen soll.

veröffentlicht am 30.Jan.2020