Schünemann: Debatte um Ämter für Regionalentwicklung: Ministerpräsident Weil hat Gefälligkeitsgutachten bestellt und Armutszeugnis bekommen

Hannover. Der CDU-Landtagsabgeordnete Uwe Schünemann wirft Ministerpräsident Weil vor, er habe mit Hilfe eines „Gefälligkeitsgutachtens“ versucht, die magere Bilanz der von seiner Landesregierung neu eingeführten Ämter für Regionalentwicklungen zu schönen. „Die Einsicht in die Akten der Staatskanzlei hat eindeutig ergeben, dass man sich bei der Vergabe des Gutachtens nicht an fachlichen Kriterien, sondern an politischen Vorgaben  orientiert hat“, sagt Schünemann. Anders sei es kaum zu erklären, dass das um 30.000 Euro teurere, inhaltlich und konzeptionell aber deutlich schwächere Angebot von Prof. Jörg Bogumil (Bochum) dem fundierten Angebot des renommierten Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung in Speyer vorgezogen worden sei. Schünemann weiter: „Dieses Vergabeverfahren zeigt deutlich, dass unter Weil offenbar Genossenfilz und ungenierte Vetternwirtschaft in der Staatskanzlei Einzug gehalten haben.“

Der große Zeitdruck, den Staatssekretärin Honé bei der Bearbeitung des Umfragebogens auf die kommunalen Vertreter ausgeübt habe, sei ein weiterer Beleg dafür, dass es sich bei der Bewertung Prof. Bogumils um ein von der Staatskanzlei maßgeblich gesteuertes Gefälligkeitsgutachten handle. „Man wollte offenbar noch vor der Kommunalwahl mit einer geschönten Jubelbilanz vor die Presse treten“, so Schünemann. Es sei nun sehr genau zu überlegen, wie mit den Erkenntnissen aus der Akteneinsicht umgegangen werden soll – vor allem im Hinblick auf die merkwürdigen Umstände, die der Vergabe gefolgt seien: So seien unter anderem Zahlungen an Bogumil als Privatperson geleistet worden – das Haushalsreferat in der Staatskanzlei habe zwar nachgehakt, sei im Folgenden aber untätig geblieben. Bei einigen Vermerken sei zudem offen die Notwendigkeit der Mitzeichnung anderer Referate verweigert worden. „Der Ministerpräsident hat ein Gefälligkeitsgutachten für die Ämter für Regionalentwicklung bestellt – bekommen hat er ein Armutszeugnis für die Arbeitsweise der von ihm geführten Staatskanzlei“, kritisiert Schünemann. „Dass der Steuerzahler für ein solches Gutachten mit insgesamt 127.000 Euro zur Kasse gebeten wird, ist eine Frechheit.“ Die CDU-Fraktion behalte sich deshalb vor, gegebenenfalls den Landesrechnungshof mit der Prüfung des Vergabeverfahrens zu beauftragen.

veröffentlicht am 16.Sep.2016