Schünemann: Alle Bewerber auf ihre Verfassungstreue prüfen – Vergleich mit dem sog. Radikalenerlass hinkt

Hannover. Mit Erstaunen reagiert der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Uwe Schünemann auf die Weigerung der SPD-Fraktion, nicht alle Bewerber für den öffentlichen Dienst zukünftig auf ihre Verfassungstreue überprüfen zu lassen.

„Bei bundesweit vom Verfassungsschutz geschätzten 32.000 Rechtsextremisten, 33.000 Linksextremisten und weiteren 28.000 Islamisten muss man sich fragen, ob bei diesem Personenpotential nur die Gefahr der Unterwanderung bei der Polizei besteht. Vor allem Rechtsextremisten sind angetreten, um unsere staatlichen Institutionen systematisch zu unterwandern. Ich erinnere nur daran, dass Herr Höcke vor seinem Einzug in den Landtag von Thüringen in Hessen als verbeamteter Gymnasiallehrer gearbeitet hat“, so Schünemann.

Auch der Vergleich mit dem sogenannten Radikalenerlass aus den siebziger Jahren hinkt laut dem Innenexperten. Seinerzeit sei der Zugang zum öffentlichen Dienst allein deshalb verweigert worden, weil man Mitglied einer verbotenen Partei oder Organisation war. „Eine individuelle Einzelfallprüfung fand gerade nicht statt. Hierzu dient die Abfrage beim Verfassungsschutz, die zukünftig für alle Bewerber für den öffentlichen Dienst zur Pflicht werden sollte. Oder möchte der Kollege Bernd Lynack mit seiner Forderung, die Abfrage nur für Polizeianwärter zur Regel zu machen, einen ganzen Berufsstand gezielt stigmatisieren?“, so Schünemann.

veröffentlicht am 27.Aug.2020