Ross-Luttmann: Osmani-Akten bleiben vorenthalten – Innenminister Pistorius ignoriert weiterhin parlamentarische Grundrechte

Hannover. Nach Ansicht der stellvertretenden CDU-Fraktionsvorsitzenden Mechthild Ross-Luttmann ignoriert Innenminister Pistorius in der Diskussion um die abgeschobene Familie Osmani weiterhin elementare Rechte des Parlaments. Obwohl die Akten des Landkreises Lüchow-Dannenberg, deren Vorlage die CDU-Mitglieder des Innenausschusses vor zwei Monaten beantragt hatten, bereits dem Innenministerium vorlagen, hat der Innenminister diese dem Innenausschuss noch immer nicht vorgelegt. Stattdessen wurden die Akten zunächst dem Verwaltungsgericht Lüneburg übersendet, wo eine Klage der Familie Osmani anhängig sei. Ross-Luttmann sagte dazu: „Es ist schon bezeichnend für das Rechtsverständnis des Innenministers, dass er nicht einmal auf die Idee kommt, dem Innenausschuss wenigstens Kopien dieser Akten zur Verfügung zu stellen. Offenbar sind die Sorgen des Innenministers vor dem Inhalt der Akten doch größer, als er glauben machen will.“

Seit März versuche die CDU-Fraktion, Klarheit über Pistorius` Rolle bei der Abschiebung der Osmanis aus Lüchow-Dannenberg zu bekommen. „Die Zweifel an der Darstellung des Innenministers, er sei über die Abschiebung der Osmanis und die damit verbundene Familientrennung nicht konkret informiert gewesen, haben sich längst erhärtet. Nach wie vor steht der Verdacht im Raum, dass Pistorius die Bitte des Landkreises um Stornierung der Osmani-Abschiebung schlicht ignoriert hat“, so Ross-Luttmann.

Dafür spreche aus Sicht der CDU-Politikerin auch, dass Pistorius bereits knapp drei Monate benötigte, um eine einzelne Akte zum Fall Osmani aus seinem Haus an den Innenausschuss zu übersenden. „Die Informationen, die uns seinerzeit gegeben wurden, waren mehr als dünn – die Akte war nicht einmal vollständig. Das Zurückhalten wichtiger Informationen gegenüber Abgeordneten ist ein Bestandteil des selbstherrlichen Politikstils Pistorius`.“ Ross-Luttmann kündigte an, dass die CDU-Fraktion inzwischen auch einen Gang vor den Staatsgerichtshof nicht mehr ausschließe, um die den Abgeordneten zustehende Akteneinsicht durchzusetzen.

veröffentlicht am 11.Okt.2013