Ross-Luttmann: Bundesverfassungsgericht kanzelt Justizministerin in Edathy-Affäre ab

Hannover. Nach Ansicht der stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Mechthild Ross-Luttmann, hat Justizministerin Niewisch-Lennartz während der Plenarsitzung vom 15. Mai eine rechtlich unhaltbare Position im Zusammenhang mit der Edathy-Affäre vertreten. Niewisch-Lennartz hatte seinerzeit die Durchsuchung beim ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Edathy am 10. Februar 2014 für rechtmäßig befunden – obwohl bereits durch die Mitteilung des Bundestagspräsidenten die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung mit Blick auf Edathys damals noch bestehende Abgeordneten-Immunität bezweifelt werden musste.

Anlässlich der heutigen Dringlichen Anfrage zu dem Thema sagte Ross-Luttmann im Landtag: „Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 15. August unmissverständlich klargestellt, dass die Durchsuchung bei Edathy am 10. Februar rechtswidrig war, da er noch Immunität genoss. Die Justizministerin hat heute im Landtag erneut versäumt, ihre unzutreffende rechtliche Einschätzung in dieser Frage richtigzustellen.”

Ross-Luttmann weiter: „Niewisch-Lennartz kann den Eindruck nicht aus der Welt schaffen, mit ihrem Amt überfordert zu sein. Es geht in dieser Frage nicht um Edathy. Es geht um die Achtung des grundlegenden parlamentarischen Rechts auf Immunität. Eine Verletzung der Immunität ist keine Kleinigkeit, das muss erst Recht der Justizministerin bewusst sein.”

veröffentlicht am 25.Sep.2014