Rede des Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Dirk Toepffer, zu TOP 2 „Regierungserklärung des Ministerpräsidenten“

– Es gilt das gesprochene Wort. –

Anrede,

auch in dieser Woche sind wir dem Wunsch der Opposition nach einer Sondersitzung des Niedersächsischen Landtags gerne nachgekommen. Und auch in dieser Woche fragen wir uns, welches Ziel FDP und Grüne mit dieser Sondersitzung eigentlich verfolgen. Wenn es darum geht, die Bekämpfung der Corona-Pandemie effektiver zu gestalten, stelle ich fest: Der Schuss ging erneut daneben.

Die Kollegin Hamburg verliert sich wieder im Klein-Klein und der Kollege Birkner diskutiert als Lord-Siegel-Bewahrer aller gängigen Verfassungen, sei es auf Landes- wie auf Bundesebene, auch heute völlig abseits dessen, was die Menschen in diesem Lande tatsächlich bewegt.

Dabei kann man sich durchaus kritisch mit dem was aktuell in Sachen Pandemie geschieht auseinandersetzen. Man sollte die Dinge allerdings nicht dramatisieren. Dramatisch ist allenfalls der weitere Anstieg der Infektionszahlen. Nicht aber der Zustand unseres föderalen Rechtsstaates.

Die Menschen um uns herum werden allmählich müde. Sie sind viel mobiler als in der ersten und zweiten Welle. Sie treffen sich vermehrt mit Freunden. Die Büros sind wieder häufiger voll besetzt. Die Akzeptanz der geltenden Regeln geht zurück.

Während in Teilen der Bevölkerung die Bereitschaft sinkt Kontakte einzuschränken, fordert ein zunehmender Anteil wieder schärfere Maßnahmen, um die dritte und angesichts des Fortschreitens der Impfkampagne hoffentlich letzte bedrohliche Welle zu stoppen.

Intensivmediziner und Virologen warnen uns ausdrücklich davor, dass sich die hohen Inzidenzwerte in zwei Wochen noch stärker auf die Belegung der Intensivbetten auswirken werden. In vielen Ballungsgebieten ist die Lage schon jetzt dramatisch.

Auch die Todeszahlen steigen erneut stark an. Jetzt sind die Menschen unter 60 Jahren massiv gefährdet. Deswegen müssen wir jetzt schnell und konsequent handeln, um Leben zu retten. Wir spielen sonst mit der Leistungsfähigkeit jener, die jeden Tag auf den Intensivstationen um das Leben der Erkrankten kämpfen.

Fragt man sich, was nun zu tun ist, muss man zunächst eines ganz offen und kritisch feststellen: Vieles läuft derzeit deshalb falsch, weil viele Menschen in unserem Land das Vertrauen in die politische Führung verloren haben. Und mit dem Vertrauen sinkt leider auch die Bereitschaft, die politisch bestimmten Regeln einzuhalten. Was seinerseits wieder zu einer Verschärfung des Pandemiegeschehens beiträgt.

Ursache dieses Vertrauensverlustes ist auch die zum Teil völlig unter­schiedliche Auslegung der Beschlüsse der MPK durch die einzelnen Bundesländer.

Wie soll denn die hessische Landesregierung die Bevölkerung ihres Bundeslandes davon überzeugen, dass es zur Bekämpfung der Pandemie notwendig ist Baumärkte zu schließen, wenn diese Bevölkerung bei einem Blick über die Landesgrenze feststellt, dass diese Baumärkte im benachbarten Bayern geöffnet sind. Aus Niedersachsen ließen sich ähnliche Beispiele nennen.

Und deswegen ist es richtig, dass die Bundesregierung in dieser Phase der Pandemie die Führung übernimmt und damit sicherstellt, dass sich der bereits bestehende Flickenteppich der Maßnahmen einzelner Länder und Landkreise nicht weiter ausbreitet.

An dieser Stelle aber ein klares Bekenntnis zum deutschen Föderalismus: Die Bundesrepublik ist bislang nicht trotz, sondern auch wegen ihrer föderalen Strukturen im internationalen Vergleich gut durch die Pandemie gekommen. Ich hatte es von dieser Stelle schon einmal gesagt: Zentral geführte Staatswesen wie etwa unser Nachbarland Frankreich, hatten nicht nur ähnliche Probleme bei der Pandemiebekämpfung. Tatsächlich waren die Probleme dort sogar noch sehr viel größer. Weswegen der Zentralstaat mit Mitteln reagiert hat, deren Umsetzung in Deutschland wohl kaum möglich wäre.

In Frankreich gilt aktuell beispielsweise eine nächtliche Ausgangssperre von 19:00 bis 6:00 Uhr. Tagesfahrten über 10 km sind nur aus zwingenden Gründen und gegen Vorlage einer Bescheinigung erlaubt. Interregionale Reisen werden nur bei zwingenden Gründen genehmigt. Das ist die Situation in unserem größten Nachbarland. Und nun soll doch keiner erzählen, unsere Nachbarn wüssten nicht, was sie da tun. Oder behaupten, die Situation wäre in Frankreich eine ganz andere.

Wenn wir eines in den Monaten der Pandemie gelernt haben, dann doch dieses: Wir kämpfen weltweit, nicht nur auf unserem Kontinent, gegen dasselbe Virus.

Und zwar im Grundsatz mit denselben Methoden. Testen, Impfen und Kontaktbeschränkung. Und die Bundesrepublik Deutschland war und ist dabei im internationalen Vergleich durchaus erfolgreich. Momentan sind andere beim Thema Impfen tatsächlich schneller. Und damit besser. Wir aber haben die Zahl der Todesopfer weitaus niedriger gehalten als in unseren Nachbarländern. Und deswegen sollten wir endlich aufhören, die gemeinsame Leistung bei der Pandemiebekämpfung kleinzureden.

Ja, das Impfen könnte noch schneller gehen. Aber es gibt kein Impfchaos. Ja, besonders unsere Jugend leidet unter der Situation. Aber es ist keine verlorene Generation. Ja, viele Selbständige kämpfen um ihre Existenz. Aber das Land ist doch wirtschaftlich nicht ruiniert. Vielleicht geht die vielfach berechtigte Kritik mancher in diesen Punkten doch auch ein wenig kleiner.

Und weil wir mit dem föderalen System nicht nur in der Pandemie ganz gut gefahren sind, darf die Reform des Infektionsschutzgesetzes auch keine Blaupause für die Abschaffung oder Aufweichung des Föderalismus insgesamt sein. So richtig es in dieser Phase der Pandemie ist, in einigen Punkten einheitliche und verbindliche Regeln für ganz Deutschland zu formulieren, so richtig ist es, daraus keine allgemeingültigen Schlüsse für unser Staatswesen zu ziehen.

Die Bundesrepublik ist über Jahrzehnte sehr erfolgreich damit gefahren, Probleme dort zu lösen, wo sie entstehen. Kommunale Selbstverwaltung und konkurrierende Gesetzgebung – lokale Entscheidungsgewalt und Kompromisse – sind Teil der deutschen Identität nach Gründung der Bundesrepublik.

Und deshalb wird die CDU auch in Zukunft darauf setzen, die föderalen Strukturen zu erhalten und wo immer es möglich ist, lokale Entscheidungen zu treffen. Die Menschen vor Ort wissen am besten, was in ihrer lokalen Gemeinschaft zu tun ist. Zentralistische Regierungsformen neigen zu Gleichmacherei und Durchschnittlichkeit. Beides wird unserem Land und den hier lebenden Menschen nicht gerecht.

Und weil das so ist, ist es klug und richtig, dass sich der Bund bei der jetzt diskutierten Änderung seines Infektionsschutzgesetzes zurückhält. Und nur für den Fall bundeseinheitliche Regeln festlegt, dass in einem Landkreis eine 7-Tages-Inzidenz von 100 bzw. 165 erreicht wird. Dies erlaubt es all denen, die bei der Pandemiebekämpfung besonders erfolg­reich sind, weiter oder wieder lokale Regeln in Kraft zu setzen.

Gleichzeitig trägt die bundeseinheitlich gültige Notbremse dazu bei, in der entscheidenden Phase der Pandemiebekämpfung für größtmögliche Akzeptanz zu sorgen.

Was die vorhandenen Spielräume der Länder angeht, stützen wir den niedersächsischen Weg. Einen Weg, der da, wo es nötig ist, Beschränkungen beibehält, die über die Bundesregelung hinausgehen, sich aber vor Ort bewährt haben. Ich denke da beispielsweise an die mit unseren Kirchen vereinbarte Regelung der Gottesdienste. Oder aber solche Regelungen, die man nicht wöchentlich neu überdenken sollte, weil die Betroffenen auf ein gewisses Maß an Verlässlichkeit vertrauen müssen. Beispielsweise im Schulbereich.

Der Bundestag debattiert und entscheidet heute über die Gesetzesänderung auf Bundesseite. Das Ergebnis der Beratungen bleibt abzuwarten. Aber der Weg führt in die richtige Richtung. Und wird von uns vollumfänglich mitgetragen.

Für die Länderparlamente bleibt genug Diskussionsbedarf. Das ein oder andere haben die Kollegin Hamburg, der Kollege Birkner, aber auch der Kollege Siebels hier angesprochen. Ich will das Gesagte nicht in allen Punkten wiederholen. Sondern um zwei mir wichtige Anliegen ergänzen.

Da ist zunächst erneut die Frage, wie wir künftig mit der stetig wachsenden Gruppe der bereits zweifach geimpften umgehen wollen. Niedersachsen hat hierzu in der Tat aktuell entschieden, dass für solche Personen künftig gewisse Einschränkungen entfallen sollen. Weil zwischenzeitlich wissenschaftlich belegt ist, dass das von diesen Menschen ausgehende Infektionsrisiko überaus gering ist. Geringer noch als das Risiko, welches von Personen ausgeht, die negativ auf das Virus getestet sind.

Das ist gut und richtig. Aber trotzdem bleibt der Ärger darüber, dass die Debatte viel zu spät begonnen wurde. Und noch immer halbherzig geführt wird. Es darf in dieser Richtung keine Denkverbote geben.

Auch wenn das Thema emotional hoch brisant ist. So brisant, dass nicht einmal der Bundesethikrat den Mut hatte, im Rahmen seiner Befassung eine eindeutige Richtung zu weisen. Stattdessen hat sich dieses Gremium Anfang Februar hinter der damals noch ungeklärten natur­wissenschaftlichen Frage, der Ansteckungsgefahr, die von Geimpften ausgeht, zurückgezogen. Der einzig wirklich ethisch interessante Ansatz der damaligen Stellungnahme war die Aussage, sogenannte „Privilegien“ für Geimpfte könne es nur geben, wenn auch alle ein Impfangebot erhalten könnten. Alles andere wäre nicht gerecht. Nun, immerhin das.

Ob es möglicherweise ungerecht ist, dass ein Mensch, von dem keine Ansteckungsgefahr ausgeht, trotzdem so behandelt wird, als ob diese Ansteckungsgefahr vorhanden wäre, hat der Rat nicht näher untersucht. Leider!

Nun will ich die Sorge mancher, eine Ungleichbehandlung von Geimpften und Nichtgeimpften könnte das Land spalten, nicht unbeachtet lassen. Aber eines sollten wir doch ehrlicherweise feststellen:

Das Land ist bereits tief gespalten. Gespalten in solche, die Corona fürchten. Und solche, die Corona leugnen. In solche, die sich an Regeln halten. Und solche, die Regeln missachten. Und solche, die von Einschränkungen wenig betroffen sind. Und solche, die sehr stark unter den Einschränkungen leiden. Und auch solche, die wirtschaftlich in ihrer Existenz bedroht sind. Und solche, die in der Pandemie sehr gut verdienen.

Und ich finde, dass sich in dieser Situation nach wie vor die Frage stellt, ob es nicht aus ethischer Sicht und um der Gerechtigkeit willen geboten ist, den Kreis derer, die unter den Einschränkungen leiden, so klein wie möglich zu halten. Und ob es ethisch tatsächlich vertretbar ist, das Problem so anzugehen, dass wir alle kollektiv leiden müssen, bis die Gefahr gebannt ist. Das mag auf den ersten Blick nach Solidarität klingen. Im Ergebnis ist diese Form von Solidarität aber objektiv für die Gesellschaft und jeden einzelnen nutzlos.

Die Haltung, was ich nicht habe, darf mein Gegenüber auch nicht haben, entspricht jedenfalls nicht dem, was ich mir unter einer wirklich solidarischen Gesellschaft vorstelle. Die Rettungsboote auf der Titanic wären bei dieser geistigen Grundhaltung vermutlich niemals genutzt worden. Weil bekanntlich nicht für alle Platz war. Und es dann solidarisch gewesen wäre, gemeinsam zu ertrinken.

Neben dem ethischen Aspekt gibt es natürlich nach wie vor den juristischen. Aus Sicht aller mir bekannten Verfassungsrechtler gibt es nun einmal keine Rechtsgrundlage, nicht ansteckende Mitbürger in ihren Grundrechten einzuschränken. Dies ergibt sich übrigens aus einer Verfassung, in der die Gleichbehandlung aller Menschen ausdrücklich normiert ist.

Zu guter Letzt bleibt der wirtschaftliche Aspekt. Ist es eigentlich sinnvoll, weite Teile der Wirtschaft dauerhaft mit Steuermitteln zu subventionie­ren, wenn den Betroffenen auch ohne diese Steuermittel ganz anders geholfen werden könnte, nämlich indem wir das Geschäft mit Geimpften aber auch Getesteten wieder nach und nach zulassen. Unsere Geschäftswelt will doch gar keine staatliche Dauerhilfe. Die Unternehme­rinnen und Unternehmer wollen ihr Geld endlich wieder selbst verdienen.

Nebenbei bemerkt: Es wäre auch ein Akt der Solidarität, wenn wir auf eine an sich überflüssige Verwendung von Steuermitteln verzichten würden. Damit wir mit diesem Geld diejenigen unterstützen können, denen wirklich nicht anders geholfen werden kann. Deren Geschäftsmodelle wir auch mit Geimpften und Getesteten noch nicht in Gang bringen können.

Man muss meiner Argumentation nicht folgen. Man kann sicher auch anders argumentieren. Aber wir sollten aufhören, diese Debatte immer weiter vor uns her zu schieben. Und vielleicht ist es jetzt angesichts der noch kleinen Zahl tatsächlich noch zu früh, um weitere Lockerungen für Geimpfte zuzulassen.

Aber wir sollten endlich einmal ganz sachlich und mit kühlem Kopf darüber diskutieren, wann denn der Zeitpunkt gekommen ist, um die anstehenden Fragen zu beantworten. Der Druck wird stetig zunehmen. Mit jeder Geimpften und jedem Geimpften.

Und auch einen zweiten Problemkreis dieser Art sollten wir mutig beleuchten. Die Frage der Priorisierung.

Leider haben wir es als Parlament versäumt, uns an dieser Stelle frühzeitig einzubringen. Das Thema ist von uns im Vorfeld, also vor Beginn der Impfkampagne, nicht ein einziges Mal diskutiert worden. Und dies, obwohl die Frage der Priorisierung ethisch noch weit komplizierter zu beantworten ist als die nach vermeintlichen „Privilegien“ für Geimpfte.

Zur Erinnerung: Die Priorisierung war zwingend erforderlich, um ein knappes Gut – nämlich die verschiedenen Impfstoffe – einem gesellschaftlich-ethischen Konsens folgend so sinnvoll wie möglich zu verteilen.

Auch wenn ich die Kritik teile, dass insbesondere die ersten beiden Priorisierungsgruppen angesichts ihrer enormen Größe und der zu Beginn sehr geringen Verfügbarkeit von Impfstoff hätten weiter ausdifferenziert werden müssen: Die Reihenfolge war und ist am besten geeignet, die vulnerablen Gruppen zu schützen, das Gesundheitssystem zu entlasten und die Handlungsfähigkeit des Staates sowie seiner Institutionen sicherzustellen.

Mit Blick auf die steigenden Impfdosenlieferungen, vor allem aber auf die Millionen Impfdosen, die zwischenzeitlich aus vielerlei Gründen zurückgehalten werden und noch nicht verimpft worden sind, muss jedoch die Frage gestattet sein, wie das immer noch knappe Gut Impfstoff effektiver eingesetzt werden kann.

Und wir müssen jetzt ernsthaft prüfen, ob eine teilweise Loslösung von der grundsätzlich richtigen Impfpriorisierung ins Auge gefasst werden kann.

Wir begrüßen, dass sich die Landesregierung dieses Themas bereits vorsichtig angenommen hat. Und beispielsweise bei der Impfung unserer vorwiegend ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte an unbürokratischen Lösungen außerhalb der bisherigen Priorisierung arbeitet. Zu Recht hat die Landesregierung darauf hingewiesen, welch wichtigen Beitrag unsere Feuerwehrleute nicht nur zur Bekämpfung der Pandemie leisten. Man kann das Ehrenamt eben nicht nur mit Sonntagsreden stützen. Manchmal müssen auch Taten folgen.

Zu dieser Gruppe von Menschen, deren Einsatz wir in besonderer Weise unterstützen müssen, gehören aber auch viele andere, wie beispielsweise Lehrerinnen und Lehrer oder aber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe.

Aber wir müssen noch weiter denken. Dabei geht es uns nicht darum, die Impfkampagne nun überstürzt für alle zu öffnen, sondern beispielsweise den jeden Tag anfallenden Überschuss – aus welchen Gründen dieser auch immer entsteht – jenen anzubieten, die sich für ein spontanes Nachrückverfahren interessieren und angemeldet haben. Dies ist in fast allen Ländern, die uns bei der Impfquote voraus sind, gängiges Verfahren.

Wir wollen auch unseren Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit geben, sich auf die Liste ihres nächstgelegenen Impfzentrums setzen zu lassen und sich mit übrig gebliebenen Dosen impfen zu lassen. Das würde die Impfgeschwindigkeit insgesamt deutlich erhöhen, Verteilungs­probleme unbürokratisch lösen und zu guter Letzt sogar Geld sparen.

Schon die Einbeziehung der Hausärztinnen und Ärzte hat uns beim Thema Geschwindigkeit deutlich vorangebracht. Weniger Bürokratie bei der Impfpriorisierung würde uns noch einmal schneller machen.

Und auf Geschwindigkeit wird es ankommen. Damit wir bei der Bekämpfung der Pandemie noch schneller vorankommen. Und endlich einmal tatsächlich über Lockerungspläne und Modellkommunen statt neuer Lockdowns reden können.

Vielleicht wird dies schon im nächsten Sonderplenum des niedersächsischen Landtags möglich sein. Für dessen Einberufung die Opposition sicherlich sorgen wird.

veröffentlicht am 21.Apr.2021