Rede des Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Björn Thümler, zu TOP 4d) Aktuelle Stunde „Vollvermummung und Koranverteilung: keine falsche Toleranz in Niedersachsen“

– Es gilt das gesprochene Wort! –

Es ist eine peinliche Rolle, die Niedersachsen im Kampf gegen Islamisten und Salafisten spielt. Da wurden in der vergangenen Woche bundesweit und auch in Niedersachsen Durchsuchungen durchgeführt, um Beweismaterial gegen die Urheber von Koranverteilaktionen der „LIES!-Kampagne“ zu sammeln und Verbote auszusprechen, nämlich gegen die radikal-salafistische Vereinigung „Die wahre Religion“.

In ganz Deutschland wird der Urheber dieser Verteilaktionen verboten. In ganz Deutschland? Nein! In Niedersachsen hat es leider nicht geklappt, denn jetzt fällt auf, dass in Hannover gar nicht der Verein „Die wahre Religion“ den Koran verteilt hat, sondern die Gruppierung „Der Schlüssel zum Paradies“. Und die ist vom bundesweiten Vereinsverbot des Bundesinnenministeriums nicht erfasst. Eine schlimme Panne!

Herr Innenminister, ich frage Sie: Warum haben Sie nicht auch gleich die Gruppierung „Der Schlüssel zum Paradies“ verbieten lassen, wenn die doch hier in der Fußgängerzone unserer Landeshauptstadt das Gleiche getan hat wie andernorts die Salafisten von „Die wahre Religion“?

Hat es damit zu tun, dass Sie nicht wussten, dass „Der Schlüssel zum Paradies“ in Hannover den Koran der „LIES!“-Kampagne verteilt (so steht es in der HAZ vom 17. November 2016)?

Oder hat es mit Ihrer Einstellung zu tun, „nicht jeder Salafist [sei] ein gewaltbereiter Islamist“ (Interview in der HAZ vom 14. November 2016)?

Oder teilen Sie die Aussagen ihrer Parteigenossin  Aydan Özoguz, die bei Phoenix „Augenmaß“ bei der strafrechtlichen Verfolgung von Islamisten gefordert hat und fragt, ob Razzien der richtige Weg seien?

Minister Pistorius, wie halten Sie es denn mit der Toleranz gegenüber denen, die eine Weltreligion – den Islam – dafür missbrauchen, die Grundwerte unserer Gesellschaft zu bekämpfen?

Und nun, Frau Ministerin Heiligenstadt, zu Ihnen. An Sie habe ich auch ein paar Fragen. Ich würde gern wissen, wie wichtig Sie es finden, dass Gesetze eingehalten werden, zum Beispiel das Niedersächsische Schulgesetz. Ich wüsste gern, wie Sie es rechtfertigen, dass an einer Schule in Belm bei Osnabrück seit Jahren gegen das Schulgesetz verstoßen wird. Dort trägt eine Schülerin, die jetzt in der 10. Klasse ist, seit mehr als zwei Jahren einen so genannten Nikab im Unterricht. Diese Schülerin ist ein Präzedenzfall.

Frau Ministerin, Ihre Staatssekretärin sagt, das sei nach dem Schulgesetz in Niedersachsen verboten. Kommunikation und aktive Teilnahme am Unterricht seien nicht möglich. Das heißt: Sie dulden in Belm Rechtsbruch!

Sie sprechen von Vertrauensschutz. Das klingt menschlich und tolerant, aber was dahinter steht, ist doch: Wer jahrelang schwarz fährt und bisher nicht erwischt wurde, darf dies nach Ihrer Logik auch den Rest seines Lebens tun! Was wollen Sie unternehmen, wenn morgen ein anderes 14- oder 15-jähriges Mädchen kommt, sich zum Schulbesuch einen Nikab anzieht und sich nicht mit warmen Worten überreden lässt, ihn wieder abzulegen?

Es ist nicht hinzunehmen, dass weder Sie, Frau Ministerin Heiligenstadt, noch irgendjemand in der rot-grünen Landesregierung sich des Problems annimmt. Das Mädchen ist nach ihrem Abschluss an der Oberschule noch zwei Jahre lang berufsschulpflichtig. Wir brauchen eine Lösung für diesen Fall! Und wir brauchen eine Lösung für alle Fälle vollverschleierter Mädchen, die – so ist es ja denkbar – noch kommen werden.

Frau Ministerin Heiligenstadt, wenn die Schülerin nicht sanktioniert werden kann, dann müssen eben die Eltern sanktioniert werden, mit Bußgeldern oder ähnlichem, wie bei Schulpflichtverletzungen. Es ist Aufgabe Ihrer Landesregierung, – es ist Ihre Aufgabe! – eine geeignete Lösung zu finden. Machen Sie endlich Ihren Job!

 

veröffentlicht am 22.Nov.2016