Rede des CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Max Matthiesen zu TOP 5) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung

– Es gilt das gesprochene Wort! –

Die Novelle der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) ist nur auf den ersten Blick ein technisches und trockenes Thema. Sie gibt Gelegenheit, Punkte von erheblicher wirtschafts- und sozialpolitischer Bedeutung aufzugreifen wie die Baukosten im Wirtschafts- und Wohnungsbau, den Klimaschutz, das barrierefreie Bauen und die Einführung von Bearbeitungsfristen im Baugenehmigungsverfahren.  Die Beratungen im Sozialausschuss werden eine Menge zu klären haben.

  1. Baukosten

Die Novellierung der NBauO könnte einen wichtigen Beitrag liefern, die Baubremse Baukosten zu lösen. Der vorliegende Gesetzentwurf wird diesem Anspruch nicht gerecht:

Das gilt für die Einführung von Bearbeitungsfristen im Baugenehmigungsverfahren, die andere Bundesländer schon längst haben. So gilt in Baden-Württemberg die Frist von einem Monat im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, sonst zwei Monate, sobald alle für die Entscheidung notwendigen Stellungnahmen und Unterlagen vorliegen. Ähnlich ist es in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und anderen Bundesländern. Die CDU-Landtagsfraktion fordert, dass Baugenehmigungsfristen in die NBauO-Novelle aufgenommen werden.

Es ist zwar positiv, dass die vorliegende Novelle nun die Typengenehmigung einführt als allgemeine Genehmigung für bauliche Anlagen an mehreren Stellen (§ 65 Abs. 8 NBauO).

Aber die Baukostensenkungskommission des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen von Bund und Ländern zeigt in ihrem Endbericht von November 2015 noch viel mehr Möglichkeiten der Baukostensenkung auf, deren sich die vorliegende NBauO-Novelle nicht annimmt.

Ich nenne nur:

  • Die Regelung der rechtssicheren Vereinbarung gesetzlicher Mindeststandards gegenüber höheren marktbedingten Standards, die dann von der Rechtsprechung als Stand der Technik anerkannt werden.
  • Die Definition von Qualitätsstandards beim Bauen zur Vereinfachung und Rationalisierung, ohne eine Zwei-Klassen-Gesellschaft entstehen zu lassen.

Hier kann auf das Vorbild der Niederlande verwiesen werden. Kostenersparnisse gegenüber Deutschland ergeben sich durch geringere Vorschriften und Normenanforderungen wie zum Beispiel bezogen auf Kellergeschosse, Installationsgeschosse, raumhohe Türen, offene Leitungsverlegung in Küchen und Bädern, kein schwimmender Estrich.

  • Außerdem schlägt die Baukostensenkungskommission vor, für die Ermittlung des kostenoptimalen Niveaus energetischer Anforderungen eine realitätsnähere Berechnungsmethode und neue Kennzahlen zu entwickeln. Dies könnte Teil der technischen Baubestimmungen gemäß § 83 NBauO werden.
  • Für den sozialen Wohnungsbau schlägt die Baukostensenkungskommission die grundlegende Festlegung von Mindestnormen in allen Regelungsbereichen als technisch, sozial- wirtschaftspolitisch gewollter und garantierter Standard vor.
  • Bei dem Vorschlag zur Lockerung der Stellplatzanforderungen beißt der Verband der Wohnungswirtschaft Niedersachsen bei der Landesregierung auf Granit. Demgegenüber schlägt die Baukostensenkungskommission vor, in Innenstädten und Ballungsräumen Stellplätze durch andere Mobilitätskonzepte zu ersetzen.
  • Auch in der Nachverdichtung liegen noch Möglichkeiten. Von daher ist der von der Landesregierung abgelehnte Vorschlag der Kommunalen Spitzenverbände noch einmal zu überdenken, dass die Festsetzungen geringerer Abstände eines Bebauungsplanes Vorrang vor den Grenzabstandsregelungen der NBauO haben sollen.
  • Ein enormer Kostenfaktor sind immer wieder die geforderten Brandschutzmaßnahmen. Hier gibt die Baukostensenkungskommission Anstöße etwa beim zweiten Rettungsweg und den innenliegenden Sicherheitstreppenräumen.
  • Damit setzt sich die NBauO-Novelle aber genauso wenig auseinander wie mit der kritischen Überprüfung der Mindestanforderungen an den Schallschutz.
  • Interessant ist auch, dass die Baukostensenkungskommission ebenso wie die Architektenkammer Niedersachsen vorschlägt, nicht mehr den Einbau von einem eigenen Wasserzähler je Wohnung vorzuschreiben, wie es zur Zeit im § 41 Abs. 3 NBauO geregelt ist.
  1. Klimaschutz

Die Novelle ergänzt § 3 um die Vorschrift, dass zum Schutz des Klimas Möglichkeiten zum sparsamen Umgang mit Boden, Wasser und Energie sowie zur Gewinnung erneuerbarer Energien „zu berücksichtigen sind“. Die meisten Verbände kritisieren dies insbesondere wegen des damit verbundenen Anstieges von Baukosten.

Dem gegenüber zieht sich die Landesregierung auf die Behauptung zurück, sie wolle mit dieser Vorschrift nur den Klimaschutz als politisches Ziel stärken.

Das ist nur eine vordergründige Beruhigungspille. Der Klimaschutz braucht nicht als politisches Programm in die NBauO hineingeschrieben werden. In Wirklichkeit eröffnet dieser Gesetzesbefehl „sind zu berücksichtigen“ das Tor für Verschärfungen nicht zuletzt durch die Rechtsprechung, die nicht vorher bestimmt geregelt sind.

  1. Barrierefreies Bauen

Beim barrierefreien Bauen sorgt die Landesregierung für große Enttäuschung. Letzte Woche am 25. Januar hat sie ihren sogenannten Aktionsplan Inklusion präsentiert. Dort steht unter Ziffer 6.2.:

„Die DIN 18040-2 (Wohnen) wird im Landesrecht verbindlich. Und sie gibt als Ziel aus: Die bauliche Barrierefreiheit bei Neubauten wird gewährleistet.“

Die einen Tag vorher vorgelegte NBauO-Novelle setzt das aber nicht um und berücksichtigt keinen einzigen Vorschlag von Landesblindenverband, Deutschem Schwerhörigen Bund und Sozialverband Deutschland. Dies zeigt erneut die Unverbindlichkeit des sogenannten Landesaktionsplans Inklusion der Landesregierung.

Dagegen sollte auch auf der Linie der Baukostensenkungskommission das barrierefreie Bauen voran gebracht werden. Für bauliche Lösungen, die Barrieren beseitigen oder verringern, sollten abgestufte Mindeststandards zum Beispiel auf Basis einer genauen Zielgruppen- und Bedarfsanalyse, aber keine Maximallösungen festgelegt werden, um insbesondere in der Anpassung der Wohnungsbestände wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu ermöglichen.

Zum Schluss möchte ich allerdings auch etwas Lob für die vorliegende Novelle aussprechen.

Dies gilt etwa für die klare und gute Regelung der Bauvorlageberechtigung für Innenarchitekten. Sie sind künftig für die mit der Berufsaufgabe verbundenen baulichen Veränderungen von Gebäuden bauvorlageberechtigt. Mein Kollege Clemens Lammerskitten und ich bedanken uns bei Frau Ministerin Rundt, dass sie insofern unseren eingehenden Darlegungen gefolgt ist.

Ebenfalls Dank sage ich für meine Fraktion für die Einführung der Genehmigungsfreiheit für kleine und mittlere Hühnermobile. Dafür hatten sich meine Kollegen Martin Bäumer und Frank Oesterhelweg Jahr für Jahr in mehreren Anfragen eingesetzt.

Ich freue mich nun auf die hoffentlich spannenden Beratungen im Sozialausschuss.

veröffentlicht am 01.Feb.2017