Pieper: CDU fordert uneingeschränkten Zugang von Assistenzhunden zu öffentlichen Einrichtungen sowie gesetzliche Regelung für Kostenübernahme

Hannover. Hotel-, Laden- und Lokalverbote, Mitnahmeverweigerung in Taxis, kein Zutritt zu Arztpraxen und Krankenhäusern – für Menschen mit Behinderungen, die auf die Unterstützung eines Assistenzhundes angewiesen sind, ist das in Niedersachsen keine Seltenheit. Oft wird den Tieren, zu denen neben Blindenführhunden unter anderem auch Diabeteswarn- oder Epilepsiehunde gehören, der Zutritt zu öffentlichen Bereichen und Einrichtungen verwehrt und damit die Teilnahme ihrer Besitzer am gesellschaftlichen Leben erheblich eingeschränkt. Die CDU-Landtagsfraktion will das jetzt ändern. In einem Entschließungsantrag fordert sie die rot-grüne Landesregierung auf, sich für rechtliche Rahmenbedingungen einzusetzen, die allen Assistenzhunden den Zutritt zu sämtlichen Bereichen des alltäglichen, öffentlichen Lebens ermöglichen. „Die Tiere leisten einen wesentlichen Beitrag zur Mobilität und Selbstständigkeit ihrer gesundheitlich eingeschränkten Besitzer”, sagt die Beauftragte der CDU-Fraktion für Menschen mit Behinderungen, Gudrun Pieper. „Die Assistenzhunde können im Alltag von Menschen mit Behinderungen von lebenswichtiger Bedeutung sein. Deshalb muss klar geregelt werden, dass sie sich mit ihren Hunden uneingeschränkt in öffentlichen Bereichen und Einrichtungen bewegen können.”

Auch die Kostenübernahme für die Anschaffung eines Assistenzhundes soll künftig gesetzlich geregelt werden. Pieper: „Bislang gibt es keine einheitliche Regelung für eine Kostenübernahme oder Bezuschussung. Die Krankenkassen entscheiden derzeit im Einzelfall – leider meist zu Ungunsten der Betroffenen.” Für Klarheit könnte hier laut dem CDU-Antrag die Anerkennung ausgebildeter Assistenzhunde als Hilfsmittel im Sinne des Paragrafen 33 des Sozialgesetzbuchs (SGB) V und die damit verbundene Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis sorgen. „Blindenführhunde sind bereits seit Januar 2013 als Hilfsmittel anerkannt – eine entsprechende Einstufung aller anderen Assistenzhunde wäre ein wichtiger Schritt zur Gleichbehandlung”, so Pieper.

veröffentlicht am 10.Mrz.2015