Nacke: Verhandlung vor Staatsgerichtshof – schleppende Beantwortung von Anfragen durch Landesregierung verstößt gegen Verfassung

Hannover/Bückeburg. Der Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg hat heute drei Klagen der CDU-Landtagsfraktion gegen die rot-grüne Landesregierung wegen Verletzung des parlamentarischen Auskunftsrechts verhandelt. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und Prozessbevollmächtigte der CDU-Landtagsfraktion, Jens Nacke: „Es ist nach der Paschedag-Affäre und dem Fall Edathy bereits das dritte Mal, dass die CDU-Landtagsfraktion wegen der Missachtung elementarer Oppositionsrechte vor dem Staatsgerichtshof gegen die Landesregierung klagt. Wir sehen uns durch die heutige Verhandlung bestätigt, dass die Regierung Weil erneut die Verfassung gebrochen hat. Innen-Staatssekretär Manke hat während der Verhandlung sogar eingeräumt, dass die Fragen schneller hätten beantwortet werden können, hätte die Landesregierung gewusst, dass die unverzügliche Beantwortung parlamentarischer Anfragen für die Abgeordneten von hoher Bedeutung ist. Sicher wird das Urteil deutlich machen, dass dieser Umgang der Landesregierung mit dem Fragerecht der Abgeordneten gegen die Verfassung verstößt.”

Das parlamentarische Fragerecht sei das schnellste und effektivste Kontrollinstrument der Abgeordneten gegenüber der Landesregierung, unterstreicht Nacke. „Mit den zum Teil ausartenden Fristverlängerungen von bis zu sechs Monaten steht aus unserer Sicht der Verdacht im Raum, dass Rot-Grün die Wirksamkeit dieses Instruments aushebeln will, indem Beantwortungsfristen immer wieder bewusst hinausgezögert werden. Die Möglichkeit von Abgeordneten, sich inhaltlich an aktuellen Diskussionen zu beteiligen oder auf Missstände hinzuweisen, soll durch diese Praxis gezielt geschwächt werden.”

Als aktuelles Beispiel für das Hinauszögern von Antworten nennt Nacke eine schriftliche Anfrage der Opposition aus dem Juli (Drs. Nr. 17/3773 „Wie wurde der Wolf in Munster gefangen und besendert?”) und von August (Drs. Nr. 17/4061 „Wann werden abgelehnte Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten schneller abgeschoben?”). „Hier haben wir immer noch keine Antwort erhalten, obwohl für die Beantwortung kein Rechercheaufwand ersichtlich ist. Stattdessen hat die Landesregierung die Fristen vier Mal verlängert.”

Ein Urteil wird für den 29. Januar 2016 erwartet.

veröffentlicht am 06.Nov.2015