Nacke: PUA bringt weitere Versäumnisse der Sicherheitsbehörden im Fall Safia S. ans Tageslicht

Hannover. Das Ausmaß der Versäumnisse von Sicherheitsbehörden im Fall Safia S. ist größer, als bisher bekannt. Zu diesem Ergebnis kommt der CDU-Obmann Jens Nacke angesichts der heutigen Befragung der Islamismus-Referatsleiterin des Verfassungsschutzes im Islamismus-Untersuchungsausschuss des Landtags. „Der Umgang des Verfassungsschutzes mit Safia A. war geradezu fahrlässig“, kritisiert Nacke. „Safia S. diente in Aufklärungsfilmen des Verfassungsschutzes als warnendes Beispiel für die Radikalisierung junger Menschen durch islamistische Hassprediger, ohne dass auch nur irgendjemand auf die Idee kam, sich um das Mädchen zu kümmern. Der Verfassungsschutz war ahnungslos, als Safia S. schließlich in die Türkei ausreiste.“

Dass sich die IS-Sympathisantin derart unbehelligt bewegen konnte, sei nur möglich gewesen, weil der Verfassungsschutz offensichtlich die Anweisung erhalten habe, Minderjährige nicht mehr zu erfassen. „Das hat zunächst die Task-Force Verfassungsschutz empfohlen, später auch die Behördenleitung. In einer Zeit, als die Radikalisierung Jugendlicher und die Ausreise Minderjähriger in IS-Gebiete ein immer größeres Problem darstellte, wurden die Mitarbeiter mit ,Sensibilisierungen‘ auf Linie gebracht. Ein Umdenken hat beim Innenminister erst stattgefunden, als es bereits zu spät war: Als Safia S. einen Polizisten niedergestochen hatte. Erst dann sprach sich der Innenminister dafür aus, das Mindestalter zur Datenspeicherung bei 14 Jahren zu belassen.“

Mit Blick auf die Aussage der Islamismus-Referatsleiterin sagt Nacke: „Man hat nicht den Eindruck, dass der Verfassungsschutz in Niedersachsen die ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten und die gesetzliche vorgeschriebenen Aufgaben als Frühwarnsystem effektiv ausfüllt. Geschweige denn, dass Verfassungsschutz und Polizei bei der Islamismus-Bekämpfung sinnvoll zusammenarbeiten.“

veröffentlicht am 09.Sep.2016