Meyer: Stellenbesetzung der Vollzugsleitungen werden erleichtert

Hannover. „Durch die Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes schaffen wir zum einen eine größere Flexibilität bei den privaten Trägern zur Bestellung von Beschäftigten zu Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und Verwaltungsvollzugsbeamten, sowie beim Land bei der Besetzung der Vollzugsleitungen. Mit diesen beiden Änderungen möchten wir erreichen, dass auch in Zukunft ausreichend qualifizierte Beschäftigte für die genannten Tätigkeiten zur Verfügung stehen“ erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Volker Meyer.

Wichtig für die CDU-Fraktion war, dass das Urteil des Staatsgerichtshofs aus dem Jahr 2008 zur Rechtmäßigkeit der Beleihung von Privaten mit Aufgaben des Maßregelvollzuges präzise umgesetzt wird. Dies wird gerade daran deutlich, dass das Weisungsrecht der staatlichen Vollzugsleitung gegenüber den Beschäftigten des privaten Trägers weiterhin ohne Einschränkung bestehen bleibt.

„Ein wesentlicher Teil der Gesetzesnovelle betrifft die Abgrenzung, welche Aufgaben der therapeutischen Leitung obliegen, wenn die Vollzugsleitung nicht mit einer Ärztin oder einem Arzt besetzt ist. Im Ergebnis haben wir den Katalog der Therapeutischen Leitung um weitere Aufgaben ergänzt, wie beispielsweise der Anordnung von Fixierungen, die bisher einem Arzt oder einer Ärztin vorbehalten war“, so der CDU-Politiker.

„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf regeln wir alle sachlich notwendigen Änderungen und werden nach der Novellierung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) auch nochmal grundlegend das Maßregelvollzugsgesetz novellieren müssen. Dies ist aus unserer Sicht aber dann eine Aufgabe des im Oktober neu zu wählenden Niedersächsischen Landtags“, erklärt Meyer abschließend.

veröffentlicht am 24.Feb.2022