Meyer: Rot-Grün weigert sich, Regelungslücke im Maßregelvollzug zu schließen

Hannover. Mit Unverständnis hat der CDU-Landtagsabgeordnete Volker Meyer auf die Ablehnung des CDU-Gesetzentwurfs zur Ergänzung des Maßregelvollzugsgesetzes durch SPD und Grüne in der heutigen Landtagssitzung reagiert: „Obwohl die Landesregierung selbst eine Regelungslücke bei der Unterbringung von Straftätern im Maßregelvollzug eingeräumt hat, verweigert Rot-Grün hier eine praktikable Lösung. Das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung bleibt damit in dieser Frage schwach.”

Nach zahlreichen Ausbrüchen aus niedersächsischen Einrichtungen des Maßregelvollzugs sah der CDU-Gesetzentwurf vor, den Maßregelvollzugseinrichtungen zu ermöglichen, alle Straftäter erkennungsdienstlich zu behandeln. Längst nicht alle Maßregelvollzugseinrichtungen verfügen über ein aktuelles Foto der untergebrachten Straftäter, das im Fall einer Flucht maßgeblich zum Fahndungserfolg beitragen könnte. „Obwohl bekannt ist, dass sich nicht alle Straftäter freiwillig fotografieren lassen, sperren sich SPD und Grüne weiter aus ideologischen Gründen gegen deren erkennungsdienstliche Behandlung durch die Maßregelvollzugseinrichtung”, kritisiert Meyer. Und das, obwohl elf andere Bundesländer diese Regelungslücke längst erkannt und eine gesetzliche Regelung zur erkennungsdienstlichen Behandlung im Maßregelvollzug getroffen haben. „Der Sonderweg der niedersächsischen Landesregierung ist nach wie vor nicht nachvollziehbar und der Bevölkerung nicht zu vermitteln”, moniert Meyer.

veröffentlicht am 14.Dez.2015