Lechner: Extremismus, Hass und Kinderpornografie bekämpfen – Internet darf kein rechtsfreier Raum sein

Hannover. Zum heute vom Bundestag verabschiedeten Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität äußert sich der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Sebastian Lechner: „Die gesetzlichen Maßnahmen sind unbedingt erforderlich, um der zunehmenden Verrohung der Kommunikation in sozialen Netzwerken und im Internet wirksam begegnen zu können. Das Internet darf kein strafrechtsfreier Raum sein. Beleidigungen und Bedrohungen von Mandats- und Amtsträgern sind ein Angriff auf unsere demokratischen Grundwerte.“ Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Androhung einer Körperverletzung zukünftig ebenso strafbar ist wie die Billigung noch nicht erfolgter Straftaten. Der Straftatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens soll auch für Taten gelten, die sich gegen Kommunalpolitiker richten.

Ferner enthält das Gesetz auch Regelungen, die auf eine verbesserte Strafverfolgung von Kinderpornografie im Internet abzielen. „Dass Internetanbieter und Betreiber sozialer Netzwerke zukünftig das Zugänglichmachen kinderpornografischer Inhalte dem BKA melden müssen, wird die Strafverfolgung deutlich erleichtern. Das kann aber nur der erste Schritt sein. Eine gesetzlich vorgeschriebene Speicherung der Anschlusskennung zu IP-Adressen für mindestens drei Monate muss folgen, denn ansonsten kann selbst bei ausgeleiteten IP-Adressen und Portnummern oft genug von Polizei und Staatsanwaltschaften nicht auf die Täter geschlossen werden“, so Lechner abschließend.

veröffentlicht am 18.Jun.2020