Jens Nacke und Stefan Birkner: CDU und FDP wollen Zeugenbefragungen im PUA bis zur Änderung des Einsetzungsbeschlusses aussetzen

Hannover. Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP haben heute angekündigt, die Zeugenvernehmungen im Islamismus-PUA ruhen lassen zu wollen, bis der Landtag die Korrektur des Einsetzungsbeschlusses verabschiedet hat. Hintergrund ist das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes in Bückeburg, die von Rot-Grün beschlossene Ausweitung des Untersuchungsgegenstandes sei verfassungswidrig.

Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion Jens Nacke: „Das Urteil des Staatsgerichtshofes war eindeutig. Aus unserer Sicht ist es den Zeugen nicht zuzumuten, dass sie weiterhin auf Basis einer verfassungswidrigen Grundlage vernommen werden. In das kommende März-Plenum werden wir einen Änderungsantrag in den Landtag einbringen, der den vom Staatsgerichtshof für verfassungswidrig befundenen Einsetzungsbeschluss korrigiert. Anschließend kann der PUA seine Aufklärungsarbeit fortsetzen.“

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion Stefan Birkner teilt diese Einschätzung: „Rot-Grün hat mit der Erweiterung des Untersuchungszeitraums die Verfassung gebrochen. Das hat das Verfassungsgericht nun festgestellt. Wir können jetzt nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, sondern müssen den rot-grünen Verfassungsbruch korrigieren, indem wir eine verfassungsrechtlich tragfähige Grundlage schaffen.“

 

veröffentlicht am 15.Feb.2017