Jasper: Neues Ladenöffnungsgesetz erhöht Rechtssicherheit und schützt die Sonn- und Feiertage

Hannover. In abschließender Beratung hat die Regierungskoalition von CDU und SPD heute das novellierte Ladenöffnungsgesetz beschlossen. In jeder Gemeinde in Niedersachsen dürfen künftig an höchstens sechs und in jedem Ortsbereich an höchstens vier Sonntagen im Jahr die Geschäfte öffnen, sofern hierfür ein besonderer Anlass, ein öffentliches Interesse oder ein sonstiger rechtfertigender Sachgrund vorliegt. Lockerungen sieht das neue Gesetz bei Blumen- und Pflanzenhändlern, Bäckern und Konditoren vor. Nicht zugelassen sind Ladenöffnungen an allen Feiertagen, in Zukunft also auch an Neujahr, am Tag der Arbeit, am Tag der Deutschen Einheit und am Reformationstag. Zusätzlich wird der Palmsonntag geschützt.

„Mit dem neuen Gesetz schaffen wir dreierlei: Wir erhöhen die Rechtssicherheit, damit Sonntagsöffnungen von Gerichten nicht kurzfristig untersagt werden müssen. Wir passen die Regelungen der Praxis besser an, damit man für die Pflanze auch am Sonntag den notwendigen Übertopf erwerben kann. Und wir erweitern die Verkaufszeit von Bäckern und Konditoren, um inhabergeführte Betriebe zu stärken“, sagt der CDU-Landtagsabgeordnete Burkhard Jasper.

Für den CDU-Sozialexperten haben vor allem die Verbesserungen im Sonn- und Feiertagsschutz große Bedeutung: „Mit dem generellen Öffnungsverbot an christlichen wie weltlichen Feiertagen und der Notwendigkeit des Vorliegens eines rechtfertigenden Sachgrundes schützen wir die Interessen der Arbeitnehmer ebenso wie die Sonn- und Feiertagsruhe. Zugleich regeln wir alle notwendigen Ausnahmen.“

veröffentlicht am 14.Mai.2019