Jahns: Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden –

Hannover. Die innenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Angelika Jahns, begrüßt das heutige Gerichtsurteil gegen ein Verbot von Videoaufzeichnungen im Nahverkehr in Hannover. „Datenschutz ist ein hohes Gut, er darf aber nicht zum Täterschutz werden. Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein geeignetes Mittel, um die Sicherheit der Fahrgäste zu erhöhen und die Aufklärung von Straftaten zu verbessern. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Diskussion um sexuelle Gewalt gegen Frauen geht von dem Urteil ein richtiges Signal aus.”

Aus Jahns Sicht sei das Verwaltungsgerichtsurteil auch deswegen wegweisend, weil zum ersten Mal festgehalten werde, das Bundesrecht hier nicht anwendbar sei. Das von der CDU-geführten Landesregierung geschaffene Landesdatenschutzgesetz biete hingegen die notwendigen Spielräume für eine angemessene Videoüberwachung des öffentlichen Raumes, so Jahns. „Es bleibt zu hoffen, dass SPD und Grüne ihre entsprechenden Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Einschränkung der Videoüberwachung nicht umsetzen. Für das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung wäre das eine gute Nachricht.”

veröffentlicht am 10.Feb.2016