Hillmer: Gutachtenvergabe in der HAWK-Affäre: Warum hat Wissenschaftsministerin ausgerechnet TU Berlin ausgewählt?

Hannover. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Jörg Hillmer, stellt die von der Landesregierung veranlasste Vergabe eines Gutachtens zu den Antisemitismusvorwürfen gegen die Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) in Hildesheim an die TU Berlin in Frage. An dem beauftragten Institut ist der Ehemann von HAWK-Präsidentin Prof. Dr. Christiane Dienel tätig. „Wissenschaftsministerin Heinen-Kljajic wird gegenüber dem Landtag erklären müssen, warum sie ausgerechnet eine Einrichtung der TU Berlin mit dem entscheidenden Gutachten beauftragt“, sagt Hillmer. Mit dem Gutachten soll laut Ministerium überprüft werden, ob der Vorwurf berechtigt ist, in einem inzwischen abgesetzten Seminar der HAWK seien antiisraelische beziehungsweise antisemitische Inhalte vermittelt worden. Eine erste Studie der Amadeu-Antonio-Stiftung hatte dies nahegelegt.

„Das Vorgehen der Wissenschaftsministerin ist vor allem deswegen bemerkenswert, als die Hochschulpräsidentin ihre berufliche Zukunft selbst mit dem Ergebnis des TU-Gutachtens verknüpft hat. Auch die Ministerin beabsichtigt offenbar, die Vertragsverlängerung für Frau Dienel vom Ergebnis des Gutachtens abhängig zu machen“, so Hillmer. „Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, warum nun eine Institution beauftragt wird, die offenbar eine große Nähe zum persönlichen Umfeld von Frau Dienel aufweist.“

Die grundsätzliche fachliche und wissenschaftliche Qualifikation des beauftragten Zentrums für Antisemitismusforschung der TU Berlin stehe ausdrücklich nicht in Frage, betont der CDU-Fraktionsvize. „Es ist unwahrscheinlich, dass ein solches Gutachten Frau Dienel entlasten kann. Dennoch werden durch die Entscheidung der Ministerin, das Gutachten an ein Institut mit so großer persönlicher Nähe zu Frau Dienel zu vergeben, unnötig Zweifel geschürt.“

Die CDU-Landtagsfraktion hat mehrere mündliche Anfragen zur HAWK-Affäre an die Landesregierung gestellt, darunter eine zur Gutachtenvergabe durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Darin wird unter anderem gefragt, ob der Wissenschaftsministerin zum Zeitpunkt der Gutachtenvergabe bekannt war, dass der Ehemann der Hochschulpräsidentin an der mit dem Gutachten beauftragten Hochschule arbeitet. Die Anfrage zur Gutachtenvergabe finden Sie im Anhang dieser Pressemitteilung.

veröffentlicht am 18.Okt.2016