Hilbers: Flüchtlingskrise kein Grund zur Lockerung der Schuldenbremse

Hannover. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Reinhold Hilbers, kritisiert Vorschläge aus den Reihen der rot-grünen Regierungskoalition, angesichts der Flüchtlingskrise die Schuldenbremse zu lockern. „Das Flüchtlingsthema darf nicht als Vorwand dienen, um weiter Schulden machen zu können. Jetzt rächt sich, dass Finanzminister Schneider und die Landesregierung in guten Zeiten keine Vorsorge getroffen haben und sich stattdessen in der Hängematte der Rekordsteuereinnahmen und niedrigen Zinsen ausgeruht haben. Die angekündigte Aufgabenkritik und der damit verbundene Personalabbau sind nicht vorangekommen.” Im Gegenteil seien neue Stellen im Regierungsapparat geschaffen und Wohltaten verteilt worden.

„Anstatt auf neue Schulden zu setzen, muss endlich eine sorgfältige Aufgabenkritik durchgeführt und geprüft werden, welche Mittel umgeschichtet werden können. Angesichts der hohen Steuereinnahmen verbietet sich ein anderes Vorgehen zum jetzigen Zeitpunkt.” Auch der Verweis aus den Reihen der Grünen auf eine Notstandsklausel zur Schuldenbremse im Grundgesetz greift aus Sicht des Fraktionsvizes zu kurz: „Damit in Niedersachsen von der Einhaltung der Schuldenbremse abgewichen werden könnte, müsste diese überhaupt einmal in der Landesverfassung festgeschrieben sein. Aber selbst dann wäre eine Notstandsregelung nur über eine Änderung der Landesverfassungsänderung möglich.”

Ein CDU-Gesetzentwurf, der die Aufnahme der Schuldenbremse in die Niedersächsische Verfassung fordert, liege jedoch bereits seit über einem Jahr im Haushaltsausschuss auf Eis, da Rot-Grün eine Auseinandersetzung mit dem Thema verweigere. „Die Schuldenbremse muss in der Verfassung festgeschrieben werden. Wir werden unseren Antrag deshalb wieder auf die Tagesordnung bringen. Rot-Grün würde gut daran tun, jetzt endlich zuzustimmen.”

 

veröffentlicht am 20.Okt.2015