Hiebing: Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes ist überflüssig – Spitzenverbände bestätigen Kritik der CDU

Hannover. Der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Bernd-Carsten Hiebing, sieht die Kritik der CDU an der von der rot-grünen Landesregierung geplanten Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes nach der heutigen Anhörung im Innenausschuss bestätigt. „Die Kommunalen Spitzenverbände sehen keinerlei Bedarf für eine Novellierung und lehnen den Gesetzentwurf deshalb fast vollständig ab – das hat die heutige Anhörung deutlich gezeigt“, sagt Hiebing. Vor allem die geplante Verpflichtung hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu beschäftigen, sei auf heftigen Protest gestoßen. Hiebing: „Die Kommunen empfinden das zu Recht als rechtswidrigen Eingriff in die kommunale Personal- und Organisationshoheit – und das ohne vollständigen Kostenausgleich.“

Auch gegen den von SPD und Grünen gewollten Ausbau der direkten Bürgerbeteiligung in den Kommunen hätten die Spitzenverbände absolut überzeugende Argumente vorgetragen. „Die von Rot-Grün geförderte Durchsetzung von Einzelinteressen bedeutet eine Schwächung der echten und dauerhaften Bürgerbeteiligung in den Räten“, kritisiert Hiebing.

Auf breite Ablehnung seien in der Anhörung auch die kommunalen Straßenausbaubeiträge sowie die Tourismusabgabe gestoßen. Hiebing: „Zu Beginn dieser Wahlperiode hat der Innenminister gesagt: ,Höre auf die Kommunen und du tust gut daran‘. Er wäre gut beraten, seine eigenen Worte zu beherzigen und die Kritik der Spitzenverbände ernst zu nehmen. Die Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes ist vollkommen überflüssig und rein ideologisch motiviert.“

veröffentlicht am 16.Jun.2016