Dr. Matthiesen: Vom „vorgelegten Gesetzentwurf“ zu ersten Überlegungen – Sozialministerium muss weiteres Missverständnis einräumen

Hannover. Sozialministerin Rundt spricht im Zuge mutmaßlicher Vergabe-Verstöße von einem „Missverständnis“ – heute hat ihr Haus in der Sitzung des Sozialausschusses ein weiteres Missverständnis eingeräumt: Nachdem drei Zeitungen (Hannoversche Allgemeine, 28. August; Weser-Kurier, 29. August; Walsroder Zeitung 30. August) von einem „vorgelegten Gesetzentwurf“ der Sozialministerin zur Beseitigung von Missständen in Mietswohnungen berichtet hatten, beantragte die CDU-Landtagsfraktion dazu eine Unterrichtung im Sozialausschuss. Ergebnis: Es gibt bislang keinen entsprechenden Gesetzentwurf der Sozialministerin, allenfalls erste Überlegungen.

Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Max Matthiesen: „Die Sozialministerin sollte auch in diesem Fall bei der Wahrheit bleiben. Sie sollte gegenüber der Öffentlichkeit klarstellen, dass dem Landtag ein Gesetzentwurf zur Beseitigung von Missständen in Mietswohnungen von ihrem Haus nicht vorgelegt worden ist.“ Matthiesen erinnert daran, dass die CDU-Fraktion vor längerer Zeit anlässlich miserabler Zustände in Werksarbeiter-Unterkünften ein entsprechendes Gesetz gefordert hatte, das aber von Rot-Grün abgelehnt wurde.

„Es hat schon ein gewisses Geschmäckle, wenn ausgerechnet die Ministerin zum Ende der Legislaturperiode Aktivität vortäuscht, unter deren Verantwortung ganze 15 Gesetzentwürfe durch handwerkliche Unzulänglichkeiten oder schlechte Planung nicht mehr im Landtag beraten werden können.“

veröffentlicht am 31.Aug.2017