Deppmeyer: Wo bleibt der Opferschutz? Rot-grüner Entwurf des Justizvollzugsgesetzes vorrangig täterorientiert

Hannover. Der Beauftragte für Justizvollzug der CDU-Landtagsfraktion, Otto Deppmeyer, hat sich in der heutigen Landtagsdebatte zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes klar gegen den Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung ausgesprochen. „Die Justizministerin verkauft den Gesetzentwurf als wegweisend für den Opferschutz – in erster Linie ist er aber täterorientiert“, kritisiert Deppmeyer. Wenn der Rechtsanspruch der Inhaftierten von einer Besuchsstunde auf vier Stunden angehoben werde, Langzeitbesuche erleichtert und Besuchsräume kindgerecht ausgestattet werden, helfe das vor allem den Insassen. Deppmeyer: „Im Vergleich zu den zahlreichen Lockerungen für die Insassen bleibt der Opferschutz inhaltsleer.“ So seien weder die im Gesetzentwurf geforderten Maßnahmen zum Opferschutz, noch die Maßnahmen zum Ausgleich zwischen Täter und Opfer mit Pflichten für den Täter verbunden.

„Die CDU-Fraktion setzt sich ausdrücklich für die Verbesserung der Resozialisierung von Straftätern ein“, so Deppmeyer. „Die Justizvollzugsanstalten müssen dafür aber auch räumlich und personell gut ausgestattet sein.“ Die Ausweitung der Besuchszeit würde einen deutlichen Mehraufwand für die Justizvollzugsbeamten bedeuten – Schätzungen zufolge soll die Zahl der Besuche um 300 Prozent ansteigen. „Der Gesetzentwurf wird nicht nur die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter erhöhen, sondern vor allem auch hohe Kosten verursachen“, so Deppmeyer. „Die Justizvollzugsanstalten haben kaum noch räumliche Kapazitäten: Eine Vervierfachung der Besuchszeit wird aber zusätzliche Besuchsräume erfordern. Müssen diese dann noch kindgerecht ausgestattet werden, kommen weitere Kosten hinzu“, so Deppmeyer. „Der Kosten-Nutzen-Faktor ist bei dem Gesetzentwurf nicht zu erkennen, er ist schlicht ideenlos – genau wie die gesamte Amtszeit der Justizministerin.“

veröffentlicht am 01.Mrz.2017