Deneke-Jöhrens: Kormoranverordnung wird auf Antrag von CDU und FDP verlängert

Hannover. Die Kormoranverordnung wird auf Antrag von CDU und FDP in ähnlicher Form weitergeführt. Kormorane dürfen demnach ab 2017 für weitere drei Jahre auf allen Binnengewässern mit Fischereirecht bejagt werden. „Die Entscheidung war längst überfällig“, kritisiert der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens. „SPD und Grüne haben sechs Monate fraktionsinterne Gespräche geführt. Offenbar wollten die Regierungsfraktionen aus Rücksicht auf die Grünen-Wähler einer Verlängerung der Kormoranverordnung nicht vor den Kommunalwahlen zustimmen.“

Als reiner Fischfresser gefährdet der Kormoran bei übermäßiger Ausbreitung nicht nur die Artenvielfalt in den niedersächsischen Gewässern, sondern auch die Teichwirtschaft und die Binnenfischerei. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich SPD und Grüne endlich klar für eine weitere Bejagung des Kormorans ausgesprochen haben“, so Deneke-Jöhrens. „Die wirtschaftliche Existenz von Niedersachsens Fischern, Teichwirten und Fischzüchtern wird durch die Verlängerung der Kormoranverordnung gesichert.“

veröffentlicht am 26.Sep.2016