Calderone: 33 Amtsgerichte in Niedersachsen bleiben für Insolvenzverfahren weiterhin zuständig

Hannover. Der Bundestag hat heute abschließend das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts beraten. Mit dem Gesetzespaket wird erstmals ein Rechtsrahmen für Unternehmen geschaffen, bei drohender Zahlungsunfähigkeit Sanierungsmaßnahmen in Abstimmung mit den Gläubigern durchzuführen. „Damit können Unternehmen künftig ihr Sanierungskonzept auch ohne ein kosten- und zeitintensives Insolvenzverfahren umsetzen“, sagt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christian Calderone.

„Vor allem Firmen, die über ein überzeugendes Geschäftsmodell verfügen, aber unverschuldet infolge der COVID-19 Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, werden die neuen Regelungen helfen. Besonders freut es mich, dass die Bundesregierung von ihrem Vorhaben, die Insolvenzgerichtsbarkeit bundesweit auf wenige Amtsgerichte zu zentralisieren, abgerückt ist“, so Calderone weiter. „Damit bleiben in Niedersachsen alle 33 Amtsgerichtsstandorte in Insolvenzverfahren unverändert erhalten. Sämtliche Gerichte haben in der Vergangenheit mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ortsnah gute und hervorragende Arbeit geleistet.“ Die ursprünglich vorgesehene Änderung wurde im federführenden Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz in letzter Minute ersatzlos gestrichen.

Der Niedersächsische Landtag hatte in seiner Dezembersitzung einen entsprechenden Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen zum Erhalt der niedersächsischen Gerichtsorganisation angenommen. „Mein Dank gilt auch der Justizministerin Barbara Havliza, die sich mit Vehemenz von Anfang an erfolgreich für eine Flächenpräsenz der Amtsgerichte in Insolvenzangelegenheiten eingesetzt hat“, so Calderone abschließend.

veröffentlicht am 17.Dez.2020