Adasch: Innenminister hat offenbar nur geringes Verständnis für die gegenwärtigen Anforderungen der Kriminalitätsbekämpfung

Hannover. Zur Bekanntgabe des Innenministeriums, verdachtsunabhängige Kontrollen nun doch nicht mehr im neuen Polizeigesetz faktisch zu verbieten, erklärt der polizeipolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Adasch: „Im letzten Moment legt der Innenminister den Rückwärtsgang ein und nimmt eine von Anfang an umstrittene Regelung kleinlaut zurück. Wir haben, wie auch Polizei und Justiz, die Gesetzesänderung von Beginn an kritisiert. Sie ist allein ideologisch motiviert und spricht für ein geringes Verständnis für die gegenwärtigen Anforderungen der Kriminalitätsbekämpfung. Es ist völlig unverständlich, warum der Innenminister die bestehende Gesetzeslage über Monate abschaffen wollte, damit keinesfalls Moscheekontrollen möglich sind, während andere Bundesländer die Arbeit ihrer Polizei angesichts der angespannten Sicherheitslage stärken.“

Adasch kritisiert, dass der rot-grüne Gesetzentwurf trotz der Korrektur weiterhin polizeiliche Kontrollen bei internationalem Bezug immer noch deutlich erschwere. Ebenso unverständlich sei die Entscheidung, mit dem Gesetzentwurf zukünftig Geräte zum automatischen Auslesen von Kfz-Kennzeichen verbieten zu wollen, während CDU und SPD im Bund dies gerade für die Bundespolizei einführen möchten, um grenzüberschreitende Kriminalität besser bekämpfen zu können. „Der Innenminister wird den Niedersachsen erklären müssen, warum er polizeiliche Befugnisse in Zeiten erhöhter Terrorgefahr einschränken will. Das Vertrauen in den Rechtsstaat, der den Schutz seiner Bürger gewährleistet, wird auf diese Weise ausgehöhlt.“

veröffentlicht am 11.Nov.2016