Warum braucht es Niedersachsen ein neues Hundegesetz? In der Vergangenheit konnte man leider von zu vielen Beißattacken von Hunden gehört. Insbesondere Berichte über Beißattacken gegenüber Kindern lassen dabei aufhorchen. Um die Bevölkerung besser zu schützen und da-mit letztlich der Hund der beste Freund des Menschen bleibt, hat der Niedersächsische Landtag im Mai das neue Hundegesetz beschlossen.
Was wird sich durch das neue Gesetz, das am 01.07.2011 in Kraft tritt, ändern?
In erster Linie sorgt es für mehr Sicherheit durch drei wesentliche Veränderungen:
(1) Jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, muss dann einen Chip tragen, der durch einen Tierarzt eingesetzt wird. Auf diesem Chip sind Angaben zum Hundehalter enthalten.. Über die Angaben, können im Falle von entlaufenen Tieren schneller die jeweiligen Besitzer herausge-funden werden.
(2) Für Hunde, die älter als sechs Monate sind, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlos-sen werden. Die Kosten für den Hundehalter liegen zwischen 50 und 150 €. Wenn der Hund einen Menschen beißt, ist somit mindestens eine materielle Entschädigungszahlung abgedeckt.
(3) Durch einen Sachkundenachweis, auch Hundeführerschein genannt, muss jeder Hundehal-ter ab Januar 2013 nachweisen, dass er verantwortlich mit seinem Hund umgehen kann. Der Hundeführerschein verlangt eine praktische sowie eine theoretische Prüfung, die sich beispiels-weise mit Fragen der Hundehaltung oder auch des Sozialverhaltens von Hunden auseinander-setzen. Der Sachkundenachweis muss, mit Ausnahme der Halter von Blindenhunden, Tierärzte, Suchhundeführer und Polizei, von allen Hundehaltern erbracht werden. Familienmitglieder, die den Hund ausführen, brauchen den Hundeführerschein nicht, die Pflicht liegt beim Hundehalter. Wer in den letzten 10 Jahren einen Hund länger als zwei Jahre hatte, gilt als sachkundig und muss den Nachweis nicht erbringen.
"Niedersachsen bekommt dadurch das modernste Hundegesetz Deutschlands", so der stellver-tretende Fraktionsvorsitzende Karl-Heinrich Langspecht.