Der Niedersächsische Landtag hat am 08. Dezember 2010 das Gesetz zur Zusammenfassung und Modernisierung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts (kurz: die Niedersächsische Kommunalverfassung) verabschiedet. Das Gesetz geht auf die Koalitionsvereinbarung 2008 - 2013 zwischen CDU und FDP für die 16. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages zurück. In dieser wird als wichtigstes inhaltliches Ziel der Zusammenfassung der niedersächsischen Kommunalgesetze ausdrücklich auch vereinbart, die ehrenamtlichen Wirkungsmöglichkeiten zu verbessern.
Die Ziele waren damit von Anfang an klar:
1. ein anwenderfreundliches Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz aus einem Guss sowie
2. die Stärkung der ehrenamtlichen Mitwirkungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene.
Beide Ziele sind mit der neuen Niedersächsischen Kommunalverfassung erreicht. Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Björn Thümler, sowie der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Heinz Rolfes, stellen die wesentlichen Inhalte des Niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts vor: