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Die neue Niedersächsische Kommunalverfassung

Der Niedersächsische Landtag hat am 08. Dezember 2010 das Gesetz zur Zusammenfassung und Modernisierung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts (kurz: die Niedersächsische Kommunalverfassung) verabschiedet. Das Gesetz geht auf die Koalitionsvereinbarung 2008 - 2013 zwischen CDU und FDP für die 16. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages zurück. In dieser wird als wichtigstes inhaltliches Ziel der Zusammenfassung der niedersächsischen Kommunalgesetze ausdrücklich auch vereinbart, die ehrenamtlichen Wirkungsmöglichkeiten zu verbessern.

Die Ziele waren damit von Anfang an klar:

1. ein anwenderfreundliches Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz aus einem Guss sowie

2. die Stärkung der ehrenamtlichen Mitwirkungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene.

Beide Ziele sind mit der neuen Niedersächsischen Kommunalverfassung erreicht. Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Björn Thümler, sowie der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Heinz Rolfes, stellen die wesentlichen Inhalte des Niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts vor:

  • Die Möglichkeiten für Kommunalpolitiker, sich für seine Stadt oder seinen Ort ehrenamtlich zu engagieren, wird deutlich gestärkt.
  • Ortsräte erhalten mehr Kompetenz eigenverantwortlich zu handeln.
  • Die Stellung der ehrenamtlichen Kommunalpolitiker wird gestärkt.
  • Die Stichwahl bei der Wahl von Bürgermeistern und Landräte wird abgeschafft. Das bedeutet mehr Demokratie in den Gemeinden und Städten!
  • Aus fünf Gesetzen hat Niedersachsen eins gemacht. Die Vorschriften wurden von über 340 auf ca. 180 reduziert. Mit dieser neuen, einheitlichen Kommunalverfassung ist Niedersachsen bundesweit Vorreiter.


Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz tritt - bis auf wenige Ausnahmen - zum Beginn der Kommunalwahlperiode am 01. November 2011 in Kraft.

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