Gesundes Niedersachsen

Anforderungen an eine moderne Gesundheitsversorgung

Niedersachsen ist gut vorbereitet

Die Gesundheitsversorgung ist in Niedersachsen ein wichtiges Thema. Im ganzen Land, auch in der Fläche, brauchen wir eine gute Versorgung mit Haus- und Fachärzten, Apotheken und wohnortnahen Krankenhausstandorten. Wir wollen die Versorgung mit Alten- und Pflegeheimen einschließlich neuer Wohnformen erhalten und bedarfsgerecht ausbauen.

Die Folgen der demografischen Entwicklung werden uns alle in den nächsten Jahren vor neue Herausforderungen stellen. Denn die durchschnittliche Lebenserwartung steigt weiter an. Die Zahl der über 60-jährigen wird weiter wachsen. Anforderungen und Bedingungen der Gesundheitsversorgung werden sich daher verändern. Andere Krankheitsbilder und Behandlungsmethoden werden in den Vordergrund rücken. Dies wird sich auch auf das Wohnen im Alter und die Pflege auswirken. Auf diese Veränderungen ist Niedersachsen gut vorbereitet.

Themenflyer der CDU-Landtagsfraktion: Anforderungen an eine moderne Gesundheitsversorgung

Ärzteversorgung in Niedersachsen
Die Versorgung mit Allgemeinmedizinern und Fachärzten ist eines der wichtigsten Anliegen in der Sozialpolitik. Dabei geht es um Anreize für junge Mediziner, sich als Hausarzt gerade auch im ländlichen Raum niederzulassen und um die Aus- und Weiterbildung dieser Ärzte. Niedersachsen bietet mit der „European Medical School Oldenburg-Groningen“ bundesweit erstmals ein grenzüberschreitendes Studienangebot. Wir stehen für ein Miteinander der Kommunen, der Ärztevereinigungen und des Landes zum Wohl der Bürger. Dazu gehört die Entlastung der Ärzte wie beispielsweise durch das Projekt „Modell Niedersachsen“ (MoNi) und die Zukunftsregionen Gesundheit in Niedersachsen, in denen die Verknüpfung von Haus- und Fachärzten, den Gesundheitsberufen und den Krankenhäusern eingeführt wird.

Herausforderungen in der Pflege
Die Menschen in Niedersachsen freuen sich über eine immer höhere Lebenserwartung. Dadurch kommen auf unsere Sozialsysteme, insbesondere im Bereich der Pflege, neue Herausforderungen zu. Dem wollen wir uns stellen. Im neuen niedersächsischen Heimgesetz werden alternative Wohnformen und mehr Selbstverantwortung berücksichtigt. Das bedeutet aber auch, dass wir mehr Nachwuchs in den Pflegeberufen brauchen. In einem Modellprojekt in Gifhorn wird die Zusammenlegung der Kranken- und Altenpflegeausbildung erprobt, ein Projekt, das Schule machen könnte.

Krebsregister
Vor dem Hintergrund der in manchen Regionen gehäuften Krebserkrankungen in Niedersachsen setzen wir in Zusammenarbeit mit der Landesregierung und dem federführend zuständigen Sozialministerium auf offene und transparente Verfahren. Die vorhandenen Daten des Epidemologischen Krebsregisters EKN müssen ausgewertet werden und, wo nötig, durch weitere noch zu erhebende Daten ergänzt werden. Die Ursachen für die Entstehung von Krebserkrankungen, insbesondere von Leukämie, müssen erforscht werden.

Krankenhäuser in Niedersachsen
Eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung mit Krankenhäusern ist in Niedersachsen gewährleistet. Dazu stellen wir den Krankenhäusern in den Jahren 2011 bis 2013 ein Investitionsprogramm mit insgesamt 360 Millionen Euro zur Verfügung, um den Aus- und Umbau der Häuser und ihre Zukunftsfähigkeit zu gewährleisten.

Multiresistente Keime
Niemand möchte während seines Krankenhausaufenthaltes an antibiotika-resistenten Keimen erkranken. Die bestehenden Netzwerke in Niedersachsen zur Bekämpfung dieser Keime sollen vernetzt und ausgebaut werden. Eingebunden werden sollen dabei alle Organisationen des Gesundheitswesens, also von der Hausarztpraxis über den Krankentransport bis zu den Krankenhäusern. Hier wird die Frage der Einrichtung des Amtes eines Hygienebeauftragten zu prüfen sein.

Neonatologische Versorgung
Bei der Versorgung von früh- und frühstgeborenen Kindern setzen wir auf die größtmögliche Ausstattung mit Personal, Technik und auf die größtmögliche Erfahrung in der Pflege. Die Einführung der Mindestzahlen von 30 Fällen pro Klinik für Kinder unter 1.250 Gramm begrüßen wir im Einklang mit den Elternverbänden. Die flächendeckende Versorgung bleibt erhalten, da die Fallzahlenbegrenzungen für Kinder mit einem Geburtsgewicht zwischen 1.250 und 1.500 Gramm aufgehoben wird. Ausnahmen und Zusammenschlüsse von Kliniken bleiben weiterhin möglich.

Nichtraucherschutz
Das Gesetz zur Einführung des Nichtraucherschutzes hat sich ausdrücklich bewährt. Nichtraucher werden vor den Gefahren des Passivrauches geschützt, während in Einraum-Gaststätten unter bestimmten Voraussetzungen weiter geraucht werden darf. In der im Jahr 2010 durchgeführten Evaluation des Gesetzes zeigten sich alle Beteiligten, einschließlich der kommunalen Spitzenverbände, der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft und des Hotel- und Gaststättenverbandes, zufrieden mit den Regelungen.

Heimgesetz
Die Zuständigkeit für das Heimgesetz ist auf die Länder übergegangen. Niedersachsen wird daher ein neues Heimgesetz verabschieden, das die Herausforderungen durch den demografischen Wandel aufgreift und für mehr Selbstverantwortung, alternative Wohnformen z.B. bei Demenzerkrankungen und weniger Bürokratie in der Pflege stehen wird.

Herausforderungen und Chancen in der Pflege - Niedersachsen gestaltet die Zukunft - Parlamentarische Initiative von CDU und FDP

In Niedersachsen sollen die Menschen auch künftig eine wohnortnahe und optimale medizinische Versorgung erhalten. Da sich in manchen ländlichen Regionen ein Ärztemangel abzeichnet, ist es erforderlich, dass Mediziner mehr Anreize erhalten, sich in der Fläche niederzulassen und die Länder ferner Initiativrechte zu Fragen der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung erhalten. Diese zentralen Forderungen greift der gemeinsamer Entschließungsantrag der CDU- und FDP-Landtagsfraktionen zum Thema "neue Wege zur Sicherung der medizinischen Versorgung in der Fläche - Selbstverwaltungsorganisationen, Kommunen, Land und Bund in gemeinsamer Verantwortung" auf, der am 01. Juni 2011 im Niedersächsischen Landtag verabschiedet wurde. Mit diesem Antrag wird die Landesregierung nachhaltig bei der Umsetzung einer flächendeckenden Ärzteversorgung in Niedersachsen unterstützt.

Neue Wege zur Sicherung der medizinischen Versorgung in der Fläche - Selbstverwaltungsorganisationen, Kommunen, Land und Bund in gemeinsamer Verantwortung - eine parlamentarische Initiative von CDU und FDP

Rede der Niedersächsischen Sozial- und Gesundheitsministerin Aygül Özkan: „Sicherung der medizinischen Versorgung in der Fläche“

Sozialministerin Aygül Özkan

Unser Gesundheitssystem bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine hervorragende Versorgung. Aber wir wollen auch in Zukunft unseren hohen Standard dauerhaft sichern. Deshalb müssen wir schon heute die richtigen Weichen stellen. Und das tun wir!

Gemeinsam mit den maßgeblichen gesundheitspolitischen Akteuren in Niedersachsen haben wir uns am Runden Tisch zur hausärztlichen Versorgung auf richtungweisende Maßnahmen verständigt.

- Die Förderung des Praktischen Jahres im Bereich Allgemeinmedizin und
- das Delegationsmodell MoNi zur Entlastung der Hausärzte

sind nur zwei Beispiele.

Mit den Zukunftsregionen Gesundheit beteiligen wir erstmalig die Kommunen bei der flächendeckenden medizinischen Versorgung. Unser Ziel ist eine verbesserte sektorenübergreifendende Zusammenarbeit vor Ort. Sie sehen, das Land hat bereits vielfältige Ansätze entwickelt. Auch der Bund hat wichtige und zukunftsweisende Regelungen auf den Weg gebracht.

Am 10. Juni wurde den Ländern der Entwurf eines GKV-Versorgungsstrukturgesetzes vorgelegt. Der Referentenentwurf greift wesentliche Forderungen der letzten GMK auf. Die Bedarfsplanung wird künftig flexibler gestaltet. Sie wird stärker regional ausgerichtet. Das heißt, die ärztliche Versorgung muss künftig nicht mehr nur an Landkreisgrenzen ausgerichtet sein. Die Länder werden künftig im Gemeinsamen Bundesausschuss vertreten sein. Über eine stärkere Beteiligung an den Landesausschüssen können wir dann unmittelbar an der Bedarfsplanung mitwirken.

Bei den neuen Beteiligungsformen geht es nicht um ein neues „Spielfeld“ für die Länder. Wir sehen hier eine große Chance: Wir wollen die Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung der Patientinnen und Patienten sowie die Schnittstellen zur stationären Versorgung mitgestalten.

Der Bund plant, dass das Gesundheitsversorgungsgsetz zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Deshalb hat es auch bereits gestern ein erstes Bund-Länder-Gespräch dazu gegeben. Denn auch die Länder stehen in der Verpflichtung, das Gesetz mit Leben zu füllen.

Und das werden wir in bewährter Weise mit den niedersächsischen Akteuren an unserem Runden Tisch besprechen. Wir werden hierzu umgehend einladen.

Gemeinsam werden wir das hohe Niveau der medizinischen Versorgung sicherstellen.

Vielen Dank!

Das neue Niedersächsische Heimgesetz

Unseren Themenflyer zum Thema "Soziales Niedersachsen" finden Sie hier als Download

Das neue Niedersächsische Heimgesetz

Das Team:

Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration

Mundlos, Heidemarie
Böhlke, Norbert
Tektas, Burcu
Waldorf, Simone

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