Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Transparenz und einfache Regelungen für Beitragszahler

Medien begleiten unser Leben. Tages- und Wochenzeitungen, Anzeigenblätter, Zeitschriften, Radio- und Fernsehprogramme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, private Sender und Bürgermedien informieren über das Geschehen in Niedersachsen und der ganzen Welt. Hinzu kommen zahlreiche Angebote im Internet.

In Niedersachsen berichtet neben privaten Radio- und Fernsehsendern der Norddeutsche Rundfunk (NDR) als öffentlichrechtliche Anstalt über das Geschehen im Land. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland (ARD, ZDF, Deutschlandradio) wird vorrangig durch Rundfunkgebühren finanziert. Vielfach werden die Regelungen für die Gebührenpflicht als nicht transparent und verwirrend empfunden. Aus diesem Grund haben die Regierungschefs der Bundesländer Änderungen beschlossen, die im Laufe des Jahres 2011 in den Länderparlamenten beraten und verabschiedet werden sollen.

Was ändert sich für private Haushalte?

Ab dem Jahr 2013 ist für jede Wohnung ein Beitrag zu entrichten, unabhängig von der Anzahl der in ihr lebenden Personen. Dazu zwei Beispiele:
• Berufstätige Kinder, die weiterhin in der Wohnung ihrer Eltern wohnen, müssen künftig keinen gesonderten Beitrag mehr zahlen.
• Bei Studierenden, die in einer Wohngemeinschaft zusammen leben, fällt künftig nur noch ein Beitrag an.

Der Flyer der CDU-Landtagsfraktion zum neuen System als PDF-Download

Weitere Eckpunkte im neuen System:

• Auszubildende und sozialversicherungsfreie Beschäftigte werden nicht zur Mitarbeiterzahl gerechnet.
• Die bisherige Regelung, dass Radios in Büros der Unternehmen oder in Arbeitszimmern innerhalb privater Wohnungen gesondert angemeldet werden müssen, wird ersatzlos gestrichen.
• Je Betriebsstätte wird ein Firmenfahrzeug beitragsfrei gestellt. Dadurch werden vor allem Kleinunternehmer und Selbstständige entlastet. Die verbleibenden Firmenfahrzeuge werden mit einer Drittel-Gebühr veranlagt.
• Das privat gekaufte, aber auch dienstlich genutzte Fahrzeug, ist ab 2013 beitragsfrei.
• Im Kfz-Gewerbe ist nur die im Jahresdurchschnitt ermittelte Zahl der Zulassungen Grundlage für eine Anmeldung zum Rundfunkbeitrag.
• Die überörtlichen Ausbildungsstätten von Handel, Handwerk und Unternehmen werden nicht wie Hotelbetriebe bewertet, die Veranlagung erfolgt nur nach der Mitarbeiterzahl. Internatszimmer werden beitragsfrei.
• Entlastet werden touristische Angebote. Für Hotelzimmer, die bisher mit 50 Prozent (Betriebe bis 50 Gästezimmer) bzw. 75 Prozent (über 50 Gästezimmer) belastet wurden sowie für gewerblich genutzte Ferienwohnungen (voller Beitrag) ist künftig nur noch ein Drittel Beitrag zu zahlen.
• Selbstständige mit Betriebsstätte innerhalb ihrer Wohnung zahlen keinen gesonderten Beitrag.

Das Team:

Medienpolitik

Toepffer, Dirk
Pieper, Gudrun
Aldick, Michael
Brandau, Christina

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