
Schulvorstand
Alle berufsbildenden Schulen erhalten einen Schulvorstand, in dem Schulleitung, Lehrkräfte, Schüler beziehungsweise Elternvertreter und außerschulische Mitglieder gemeinsam vertreten sind. Dieser Schulvorstand hat weitgehende Kompetenzen zur Gestaltung der Schule. Mit dieser Neuregelung wird die Kooperation zwischen Schule und Wirtschaft institutionell abgesichert und intensiviert.
Beirat
Jede Schule kann einen Beirat als Beratungsgremium einrichten. In diesem Beirat können außerschulische Partner der Schule sitzen, wie z. B. Vertreter der ausbildenden Wirtschaft, der örtlichen Agentur für Arbeit, von Innungen und weiteren Kammern. Dieser Beirat kann bei der Weiterentwicklung der Schule und bei der Außendarstellung hilfreich tätig werden. In diesen beiden Gremien sollen auch interessierte Vertreter der Wirtschaft einbezogen werden. Dadurch werden die berufsbildenden Schulen stärker in der regionalen Wirtschaft und dem Ausbildungsmarkt verankert.
Verwaltungspersonal
Die Novelle schafft für die berufsbildenden Schulen die Rechtsgrundlage, direkt aus Landesmitteln Verwaltungspersonal einzustellen, das für das Personal- und Finanzmanagement zuständig ist. Damit wird die von den Schulen gestellte Forderung nach einer modernen und flexiblen Haushaltsführung erfüllt.
Gemeinsames Budget
Mit der Option auf ein gemeinsames Budget, dem die jeweiligen Schulträger zustimmen müssen, erhalten berufsbildende Schulen größere finanzielle Spielräume. Die jeweilige berufsbildende Schule erhält ein gemeinsames Budget aus Mitteln des Schulträgers und Mitteln des Landes. Die Schulen können dadurch finanzielle Schwerpunkte setzen, um den Unterricht zu modernisieren. Damit verfügt die berufsbildende Schule über die Möglichkeit, alle Entscheidungen zur sächlichen und zur personellen Ausstattung in eigener Verantwortung zu übernehmen.
Fortbildungen
Die berufsbildende Schule kann sich an Maßnahmen von anderen Veranstaltern zur beruflichen Fortbildung beteiligen. Dadurch kann die schulische Infrastruktur in unseren gut ausgestatteten berufsbildenden Schulen gemeinsam mit anderen Trägern der Fortbildung genutzt werden. Die vielfältigen Kooperationen der berufsbildenden Schulen mit anderen Bildungsangeboten werden auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Berufsbildende Schulen können sich als Partner der beruflichen Fortbildung etablieren. Dies muss in enger Absprache mit der ausbildenden Wirtschaft geschehen.
Ergebnisse unserer Schulpolitik: Die berufliche Bildung ist eine starke Säule unseres Schulsystems
Über 80 Prozent eines Jahrgangs besuchen die berufsbildenden Schulen. Damit ist die berufsbildende Schule eine wichtige Schulform in Niedersachsen.
In der bildungspolitischen Debatte wird außerdem häufig vergessen, dass auch in unserem Bundesland 44 % der Hochschulzugangsberechtigten aus dem Bereich der beruflichen Bildung kommen. Deshalb ist die Stärkung der beruflichen Bildung ein weiterer Baustein für das lebenslange Lernen.
Die berufsbildenden Schulen sind, was die Ausbildung von jungen Leuten betrifft, zusammen mit den Wirtschaftsunternehmen und den Ausbildungsbetrieben ein Standortfaktor in der Region. Die Lehrkräfte in den Schulen haben ein Know-how für eine breite Ausbildung und Vermittlung von Wissen. Das gilt nicht nur für die High-Tech-Berufe sondern auch für die sozialen Berufe. Das Potential, das wir in den berufsbildenden Schulen an Lehrern und an Mitarbeitern haben, ist etwas ganz Besonderes. Wir können stolz auf die Arbeit an den berufsbildenden Schulen sein!
Weitere Informationen finden sie unter www.proreko.de
Parlamentarischer Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP
Flyer der CDU-Landtagsfraktion als PDF-Download