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Bericht aus dem Landtag Juni 2010
Pressemitteilung vom 05.05.2009
CDU und FDP bringen Änderungen des Schulgesetzes auf den Weg
Hannover. Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP haben heute eine Novelle des Schulgesetzes auf den Weg gebracht. Kernpunkte des Gesetzentwurfs sind:
1. Die Hauptschulen werden stärker auf die berufliche Bildung ausgerichtet. Ziel ist es, einen erfolgreichen Übergang von der Schule in den Beruf zu ermöglichen sowie die Ausbildungsfähigkeit und die Berufswahlreife zu verbessern. Dazu soll allen Hauptschulen eröffnet werden, erfolgreiche Kooperationen mit berufsbildenden Schulen, Betrieben und anderen Partnern einzugehen.
2. Die Realschulen erhalten neben dem bestehenden fremdsprachlichen Schwerpunkt ein berufsorientierteres Profil, das den Eintritt in die duale Ausbildung und den Übergang in die Fachoberschule und das Fachgymnasium verbessert. In den Schuljahren 9 und 10 sollen die Realschulen mindestens zwei fachliche Schwerpunkte aus den Bereichen Wirtschaft, Technik, Gesundheit und Soziales anbieten. Die Realschule bietet damit sowohl eine intensive Berufsorientierung als auch die Vorbereitung auf den Besuch einer gymnasialen Oberstufe. Damit können Realschüler auch das Abitur nach 13 Jahren erreichen.
3. Mit einer ausgeweiteten organisatorischen Zusammenarbeit von Haupt- und Realschulen soll das wohnortnahe Schulangebot gesichert werden.
4. Im Interesse einheitlicher Bildungsbedingungen auf dem Weg zum Abitur vergeben zukünftig alle Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe die allgemeine Hochschulreife nach zwölf Jahren. Der integrative Charakter bleibt erhalten, da das besondere Konzept der IGS berücksichtigt wird. So werden IGS-Schüler, die nach der 10. Klasse den erweiterten Sek-I-Abschluss erwerben, der zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt, gleichbehandelt mit Haupt- und Realschülern. Dieser Weg ermöglicht weiterhin, das Abitur nach 13 Jahren zu erlangen.
5. Alle Grundschulen erhalten die personelle Ausstattung der Verlässlichen Grundschulen. In allen Verlässlichen Grundschulen wird die gleiche Stundentafel erteilt. In den Schuljahrgängen 1 und 2 wird durch den Einsatz von pädagogischen Mitarbeitern für alle Schüler in Ergänzung zum Unterricht täglich ein mindestens fünf Zeitstunden umfassendes verlässliches Schulangebot sichergestellt. So kann flexibel auf den kurzfristigen Ausfall von Lehrkräften reagiert werden. Auf Grund ihrer vielfältigen Qualifikationen und Erfahrungen ergänzen und bereichern die pädagogischen Mitarbeiter die Arbeit in der Grundschule. Es ist unser Ziel, diese Schulen auf Wunsch zu Ganztagsschulen auszubauen.
Der Niedersächsische Landtag berät die Schulgesetznovelle erstmalig im Mai-Plenum. Dem folgt ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren, in dessen Verlauf auch eine Anhörung der beteiligten Verbände stattfindet. Die abschließende zweite Lesung des Gesetzentwurfs ist in der Landtagssitzung vom 16. bis 18. Juni 2009 geplant. Das neue Schulgesetz soll sodann zum Schuljahr 2010/2011 in Kraft treten.
Die Fraktionsvorsitzenden David McAllister (CDU) und Jörg Bode (FDP) erklärten: „Die qualitative Weiterentwicklung der Bildungslandschaft in Niedersachsen ist der entscheidende Schlüssel für die Zukunft unseres Landes. Mit dem neuen Schulgesetz schärfen wir das Profil des gegliederten Schulwesens und ergänzen es um Gesamtschulangebote. Zugleich stärken wir unsere Schulen inhaltlich. Insgesamt schaffen wir zukunftsfähige Strukturen an allen niedersächsischen Schulen. Mit den Änderungen kommen wir dem Ziel näher: Kein Abschluss ohne Anschluss. Jeder Schüler erhält bedarfsgerechte Angebote. “
Anlage: Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes





