Wulf: Inklusion mit Augenmaß – Förderschule Lernen für den Übergang wieder ermöglichen

Hannover. „Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Einschulung in die 5. Klasse der Förderschule Lernen für das kommende Schuljahr wieder ermöglichen. Das verbessert nicht nur die Handlungsfähigkeit der Schulträger, sondern stärkt vor allem den Elternwillen und das Kindeswohl“, sagt die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Mareike Wulf, in der heutigen Plenardebatte um die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes. Ein wichtiger Punkt des Gesetzes sei es, die Laufzeit der Förderschulen Lernen bis zum Schuljahr 2027/28 zu verlängern. „Die Einschulung in die 5. Klasse der Förderschule Lernen wird bis zum Schuljahr 2022/23 möglich sein“, so Wulf. Durch die so gewonnene Zeit können Lehrkräfte durch mehr Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen besser als bislang auf inklusive Bildung vorbereitet werden. „Wir machen Inklusion mit Augenmaß“, betont Wulf. Für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam zu beschulen, seien zwar weitere Schritte notwendig, das individuelle Kindeswohl dürfe dabei aber nicht aus den Augen geraten. „Wir brauchen ein vernünftiges Konzept, wie Inklusion nicht nur funktionieren kann, sondern vor allem funktionieren wird“, so Wulf.

Ein weiterer wichtiger Punkt der Gesetzesnovelle sei die Möglichkeit der flexibleren Einschulung, um dem individuellen Entwicklungsstand des Kindes mehr Rechnung zu tragen. Mit einem Einschulungskorridor vom 1. Juli bis zum 30. September hätten die Eltern nun mehr Möglichkeit zu entscheiden, ob ihr Kind schon kurz vor oder kurz nach Vollendung des sechsten Lebensjahres in die Schule komme oder noch ein Jahr zu Hause beziehungsweise im Kindergarten bleibe, so Wulf. „Starre Stichtage für die Einschulung wird es ab diesem Jahr nicht mehr geben.“ Gleichzeitig werde auf ein kompliziertes Antragsverfahren für die Rückstellung verzichtet. „Wir wollen eine unkomplizierte Meldelösung statt eines Antragsverfahrens“, betont Wulf. „Die Kommune prüft lediglich das Geburtsdatum und stellt das Kind dann für ein Jahr zurück.“

veröffentlicht am 24.Jan.2018