von Danwitz: Unterschied des Mehrwertsteuersatzes zwischen Zeitungen und E-Paper aufheben

der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Karl-Ludwig von Danwitz zur Umsetzung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für elektronische Presse, TOP 26:

„Die Zukunft der heutigen Medienhäuser liegt im Digitalen. Für eine Zeitung aus Papier bezahlen wir heute sieben Prozent Mehrwertsteuer, für die gleiche Zeitung als E-Paper aber 19 Prozent. Diesen Unterschied wollen wir aufheben. Schon im Januar 2016 hat der Landtag einem Entschließungsantrag der CDU-Fraktion für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für online-Angebote von Zeitungen und anderen Medien zugestimmt. Damals wurden der Bund und die EU aufgefordert, sich für eine Veränderung der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie einzusetzen. Diese Richtlinie wurde im November 2018 geändert, so dass die Mitgliedsstaaten jetzt die Möglichkeit haben, bei Büchern, Zeitungen und Zeitschriften die Mehrwertsteuer-Sätze für elektronische Veröffentlichungen anzupassen. Jetzt könnten auch hier die 7 % angesetzt werden.“

veröffentlicht am 28.Mrz.2019