Toepffer: Kompromiss zu §219a wird beiden Seiten gerecht: Recht auf Informationen der Frauen wird gewahrt – Schutz des ungeborenen Lebens wird nicht angetastet.

Hannover. „Wir sind mit dem heute beschlossenen Kompromiss zum §219a zufrieden. Dieser entspricht dem, was wir vorgeschlagen hatten. Das Recht auf Information der Frauen wird gewahrt und der Schutz des ungeborenen Lebens nicht angetastet. Damit wird dieser Kompromiss beiden Seiten gerecht“, erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Dirk Toepffer nach dem heutigen Beschluss des Bundestages. Die Politik könne sich bei so einem brisanten Thema nicht auf Radikalpositionen zurückziehen, sondern müsse kompromissbereit bleiben. Dies sei geschehen.

„Nach dem heute gefassten Beschluss sollen die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Kontaktinformationen zur Verfügung zu stellen, soweit die Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser eingewilligt haben. Mit der Novellierung des §219a wird rechtlich sauber ausformuliert, dass und wie Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser über die Tatsache informieren können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen“, so Toepffer. Die Erstellung einer Liste von Ärztinnen und Ärzten, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen, sei in Zeiten des Internets überfällig. Dennoch werde auch zukünftig Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verboten bleiben.

veröffentlicht am 21.Feb.2019