Toepffer: Begrüßen Kompromiss der Bundesregierung zur Novellierung des Paragrafen 219a StGB

Hannover. „Den von der Bundesregierung gefundenen Kompromiss zur Novellierung des §219a StGB begrüßen wir. Es wird weiterhin keine Werbung für Schwangerschaftsabbrüche geben, aber zukünftig dürfen Ärzte und Kliniken darüber informieren, wenn sie Abbrüche vornehmen“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende Dirk Toepffer.

Nach dem Referentenentwurf der Bundesregierung sollen die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Kontaktinformationen zur Verfügung zu stellen, soweit die Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser eingewilligt haben. Mit der Novellierung des §219a wird rechtlich sauber ausformuliert, dass und wie Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser über die Tatsache informieren können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

„Bei so einem schwierigen Thema darf die Politik sich nicht auf Radikalpositionen zurückziehen, die Fähigkeit zum Kompromiss muss erhalten bleiben. Dies ist in diesem Fall geschehen. Die Erstellung einer Liste von Ärztinnen und Ärzten, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen, ist in Zeiten des Internets überfällig. Dennoch wird auch zukünftig Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verboten bleiben“, so Toepffer. Mit diesem Kompromiss werde das Recht auf Informationen der Frauen gewahrt und der Schutz des ungeborenen Lebens nicht angetastet.

veröffentlicht am 29.Jan.2019