Thümler: Neues Wassergesetz enteignet Landwirte – Wenzel muss Gesetz zurückziehen

Hannover. CDU-Fraktionschef Björn Thümler hat den rot-grünen Entwurf zum neuen Landeswassergesetz stark kritisiert: „Beim Landes-Raumordnungsprogramm konnten wir nach einem endlosen Verfahren das Schlimmste verhindern – jetzt biegt die Landesregierung mit der nächsten enteignungsgleichen Maßnahme um die Ecke. Die in dem Wassergesetz aufgeführte Randstreifenregelung ist mehr als ein Nutzungsverbot. Wenn die Landesregierung eine fünf Meter breite Tabuzone an jeglichen Gewässern einrichtet, in der weder Dünger noch Pflanzenschutzmittel verwendet werden dürfen, werden Landwirte ihrer eigenen Flächen beraubt. In Niedersachsen wird das zu einer massiven Wertminderung und Nutzungseinschränkung von mindestens 80.000 Hektar Land führen.“ Flächenverluste von bis zu 15 Prozent wären die Folge – das neue Wassergesetz bedrohe somit die Existenz von etlichen Landwirten. „Der Umweltminister sollte das Gesetz umgehend zurückziehen“, fordert Thümler. „Wir sind gegen die weitere Verknappung der landwirtschaftlichen Flächen in Niedersachsen.“

Im Sinne des Gewässerschutzes sollte die Randstreifenregelung wenn überhaupt nur auf freiwilliger Basis erfolgen und Landwirte für den Grundwasserschutz entsprechende Ausgleichszahlungen erhalten. Thümler: „Die Landesregierung kann nicht den Grund und Boden der Bauern beschneiden und sie dann nicht einmal für ihren Verlust entschädigen.“

veröffentlicht am 27.Jan.2017