Thümler: Bundesgesetzliche Spielräume für Rückführung abgelehnter Asylbewerber nutzen: CDU fordert grundsätzliche Überarbeitung des Landesrückführungserlasses

Hannover. CDU-Fraktionschef Björn Thümler fordert die rot-grüne Landesregierung auf, die bundesgesetzlichen Spielräume für die Rückführung abgelehnter Asylbewerber auszunutzen. „Was muss eigentlich noch alles passieren, bevor Innenminister Pistorius endlich in der Realität ankommt und konsequent durchgreift?“, fragt Thümler mit Blick auf den Fall des Asylbewerbers aus Holzminden, der nach seinem Ablehnungsbescheid untergetaucht war und im Verdacht steht, vor einer Woche in Hamburg eine Frau vergewaltigt zu haben. Statt immer nur die Schuld bei anderen – in diesem Fall beim Landkreis Holzminden – zu suchen, müsse Pistorius die ihm vom Bund zur Verfügung gestellten Möglichkeiten nutzen, um den Rückführungserlass des Landes grundsätzlich zu überarbeiten und praktikabler zu gestalten. Thümler: „Den kommunalen Ausländerbehörden muss der komplette Instrumentenkasten zur Verfügung stehen. Mit der Fokussierung auf freiwillige Ausreisen allein wird sich das Problem nicht lösen lassen. Wer nicht ausreisen will, muss zurückgeführt werden können. Das gilt insbesondere für Asylbewerber, die straffällig geworden sind.“

So solle das Anrufen der Härtefallkommission zwar weiterhin möglich sein, die dafür zur Verfügung stehende Frist müsse aber seitens der Ausländerbehörden für die Vorbereitung der Rückführung genutzt werden können. „Laufende Fristen dürfen nicht länger als Ruhe-, sondern müssen als Arbeitsfristen, beispielsweise für die Beschaffung von Passersatzpapieren, betrachtet werden“, fordert Thümler. Darüber hinaus müsse die Passersatzbeschaffung beim LKA personell aufgestockt werden. „Es darf nicht sein, dass in Niedersachsen auch nur eine einzige Rückführung daran scheitert, dass das Personal für die Beschaffung der nötigen Passdokumente fehlt“, so der CDU-Fraktionschef weiter. Wenn die rot-grüne Landesregierung weiterhin an ihrer grundsätzlich ablehnenden Haltung gegenüber so genannten Nachtabschiebungen festhalten wolle, müsse zudem für Alternativen gesorgt werden – beispielsweise mit eigenen Charterflügen ab Hannover-Langenhagen.

veröffentlicht am 19.Dez.2016