Thümler: Angebliche „Blockade“ wichtiger Gesetze ist rot-grüne Legendenbildung – SPD und Grüne setzen im Wahlkampf auf Fake News statt auf Inhalte

Hannover. Angesichts der immer wieder vor allem aus SPD-Kreisen kolportierten Behauptung, durch die geänderten Mehrheitsverhältnisse im Landtag und die vorgezogenen Neuwahlen würden für Niedersachen wichtige Gesetzesvorhaben nicht mehr verabschiedet werden können, stellt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Björn Thümler, klar:

„Der Vorwurf von Rot-Grün, durch ihren Mehrheitsverlust sei eine tatkräftige Landesregierung brutal ausgebremst worden, deren hilfreiche Gesetzesvorhaben von der Opposition blockiert würden, ist der durchsichtige Versuch der Legendenbildung: Die lange Warteschleife von mehr als 40 rot-grünen Gesetzesentwürfen resultiert aus der mangelnden Koordinierung durch die Staatskanzlei, den oftmals erhöhten Beratungsbedarf innerhalb der rot-grünen Koalition wegen interner Zwistigkeiten und aus der handwerklich schlechten Ausgestaltung der Entwürfe in Verbindung mit gehäufter Einbringung erst zum Ende der Legislaturperiode. Insbesondere im Sozialministerium wurden die Gesetzentwürfe solange verschleppt, dass selbst bei regulärem Ende der Legislaturperiode nicht mehr alle Vorhaben hätten beraten und verabschiedet werden können. Ministerin Rundt macht die CDU-Fraktion sogar für die Nichtverabschiedung von Gesetzentwürfen verantwortlich, die in ihrem Ministerium über das Stadium erster Überlegungen noch gar nicht hinausgekommen sind, wie das Beispiel des Gesetzes zur Bekämpfung von Wohnmissständen zeigt.“

Thümler weiter: „Die CDU geht mit dem Verlust der rot-grünen Einstimmen-Mehrheit verantwortungsvoll um, wir setzen das um, was eilbedürftig ist und den Bürgern in Niedersachsen hilft – niemand kommt durch die veränderte politische Situation zu kurz.“ Der CDU-Fraktionschef erinnert an die Unterstützung der Flutopfer im Rahmen eines Nachtragshaushalts, den die CDU-Landtagsfraktion mit beschlossen hat. Verabschiedet werden zudem unter anderem die Umsetzung der Seveso III – Richtlinie (NBauO, Katastrophenschutzgesetz, Störfallgesetz), das Raumordnungsgesetz (Befreiung der kreisfreien Städte von der Pflicht, ein regionales Raumordnungsprogramm aufzustellen), das Besoldungsgesetz (Sozialkomponente aus Tarifabschluss wird auf Beamtenbesoldung übertragen), das Nds. Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch oder das Gesetz über das klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN).

Nicht mehr oder nur teilweise verabschiedet werden unter anderem folgende Gesetzesvorhaben:

  • Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG): Mit diesem Gesetz sollen die Erkenntnisse des Sonderausschusses Patientenschutz umgesetzt werden. Die im Gesetz enthaltene Verpflichtung der Krankenhäuser, flächendeckend Stationsapotheker einzustellen, ist nach Meinung der Fachwelt gerade keine Maßnahme, die zu mehr Patientensicherheit führt und stößt auf breite Ablehnung von Kommunen, Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft.
  • Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO): Noch nicht insgesamt beschlussreif, da Ausschussberatung des umfangreichen Gesetzentwurfes wegen zu später Einbringung noch nicht abgeschlossen sind – umgesetzt werden nur die Teile, die Seveso III betreffen.
  • Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG): Wahrscheinlich verfassungswidriges Gesetz, da Frauen, die Familienarbeit leisten, in höheren Besoldungsgruppen in geringerem Maße vertreten sind als Männer, sollen nun alle Frauen – auch die, die keine Familienarbeit leisten, bei gleicher Eignung Männern – auch solchen die Familienarbeit leisten – vorgezogen werden. In NRW ist eine solche Regelung zur „Frauenförderung“ in diesem Jahr vom dortigen OVG für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt worden.
  • Nds. Gesetz zur gleichberechtigen Teilhabe von Menschen mit Behinderung – Nds. Behindertenteilhabegesetz (NBTG): Von Rot-Grün bisher noch gar nicht eingebracht. Was nicht eingebracht ist, kann aber auch nicht beraten und beschlossen werden.
  • Gesetz zur Auflösung der Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung: Es liegt noch gar kein Kabinettsbeschluss vor.
  • Nds. Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes des Bundes (NAGTPG): Von Rot-Grün bisher noch gar nicht eingebracht. Was nicht eingebracht ist, kann aber auch nicht beraten und beschlossen werden.
  • Nds. AG Therapieunterbringungsgesetz (AG ThUG): Von Rot-Grün bisher noch gar nicht eingebracht. Was nicht eingebracht ist, kann aber auch nicht beraten und beschlossen werden.
  • Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch private Initiativen (BID-Gesetz – NQPIG): Von Rot-Grün bisher noch gar nicht eingebracht. Was nicht eingebracht ist, kann aber auch nicht beraten und beschlossen werden.
  • Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG): Schriftliche Anhörung wurde im Juli 2017 durchgeführt. Seitdem im Ausschuss nicht weiter beraten, offensichtlich von Rot-Grün vergessen.
  • Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG): Ausschussberatung noch nicht aufgenommen.
  • Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Fischereigesetzes (Nds. FischG): Wird verworfen. Umweltminister Wenzel hat viereinhalb Jahre für die Vorlage eines Entwurfs gebraucht. Unklar, welche Aufgaben auf welche Behörde, zu welchem Zweck und bei Vorliegen welcher definierten Voraussetzung übertragen werden sollen.
  • Gesetz zur Sicherung der bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen (Nds. Agrarstruktursicherungsgesetz – NASG) – sog. Pachtpreisbremse: Wird verworfen. Vielfältige Kritik der Verbände: Kontraproduktiv, praxisfremd und unausgegoren. Die Gründe für die Situation auf dem Bodenmarkt sind nicht aufgearbeitet. Fachfremden wird der Zugriff auf landwirtschaftliche Flächen sogar erleichtert. Die Niedersächsische Landgesellschaft, Religionsgemeinschaften, Kommunen und Naturschutzverbände würden gegenüber Landwirten bevorzugt.
  • Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG): Wird verworfen. Das Gesetz ist höchst umstritten und praxisfern. In Fachkreisen spricht man von „Enteignung“ der Landwirte, unter anderem wegen des geplanten 5 fünf Meter breiten Gewässer-Randstreifens. 80.000 ha Nutzfläche wären betroffen. Die Regelung wurde nach vielfältiger Kritik auf Fachrecht reduziert.
  • Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Nds. KlimaG): Wird verworfen. Unausgereifter Entwurf, Gesetz ist zudem Bundessache.
  • Modernisierung des Polizeirechts (SOG): SPD und Grüne haben ihren ursprünglichen Gesetzentwurf nicht mehr weiter verfolgt. Den mehrfach angekündigten neuen Gesetzentwurf, in dem z.B. der Begriff des „Gefährders“ gesetzlich definiert und die Überwachung des Aufenthaltsortes von Gefährdern mit „Elektronischer Fußfessel“ eingeführt werden sollte, hat Inneninister Pistorius bis heute nicht eingebracht. Den von der CDU vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform des SOG hatten SPD und Grüne abgelehnt und damit Verbesserungen v.a. bei der Terrorabwehr verhindert.
  • Niedersächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG):

Die CDU will das alte Verhältnis von 60 Prozent für kommunalen Straßen- und Radwegebau und 40 Prozent für ÖPNV wiederherstellen. Gleichzeitig soll die Gesamtsumme angehoben werden, damit der ÖPNV keine Mittel verliert. Dieses Ziel hat die CDU bereits vor der Sommerpause klar betont.

Hintergrund: Die Schwächung des kommunalen Straßenbaus erfolgt seit 2013, als auf Druck der Grünen die Verteilung der Bundesmittel aus dem sogenannten Entflechtungsgesetz zwischen kommunalem Straßenbau und ÖPNV umgekehrt wurde. Statt 60 Prozent für die Kommunen gab es nun 60 Prozent für den ÖPNV. Damit gingen den Kommunen mehr als 80 Millionen Euro verloren. Vier Tage nach Verlust ihrer Einstimmen-Mehrheit im Landtag brachte Rot-Grün einen Gesetzesentwurf ein, der als kleinsten gemeinsamen Nenner zwischen beiden die alleinige Festschreibung der bisherigen Mittel in Höhe von 123 Millionen Euro über 2019 hinaus vorsieht. Vor der Landtagswahl wären eine sinnvolle Einbindung der Kommunalen Spitzenverbände und ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren nicht mehr möglich gewesen. Damit die Kommunen weiterhin Planungssicherheit haben, wird das Gesetz, einschließlich der Aufstockung der Mittel, zügig vom neugewählten Landtag zu beschließen sein.

  • Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – (NTVergG):

Eine Novellierung ist dringend erforderlich, muss aber – gerade wegen der Auswirkungen auf die Kommunen – sorgfältig durchdacht und mit den Kommunalen Spitzenverbänden besprochen werden. In der Kürze der Zeit bis zur Landtagswahl wäre dies nicht mehr seriös möglich gewesen. Daher wurden die vorliegenden Gesetzesänderungsanträge nicht mehr zu Ende beraten.

veröffentlicht am 15.Sep.2017