Thiele: Umsetzung der Grundsteuerreform muss durch Landesgesetzgebung möglich sein

Hannover. Nachdem sich die CDU-Landtagsfraktion Niedersachsen unter ihrem Vorsitzenden Dirk Toepffer bereits dafür ausgesprochen hatte, bei der Grundsteuer notfalls ein eigenes Landesgesetz auf den Weg zu bringen, nahmen nun auch die Haushalts- und Finanzpolitiker der Unionsfraktionen in den deutschen Landesparlamenten und dem Bundestag den Ball auf.

„Bei der anstehenden Reform der Grundsteuer sollen die Länder das Recht erhalten, bundesrechtliche Regelungen auszugestalten oder die Steuer gar neu zu gestalten“, erklärt der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Ulf Thiele am Ende der diesjährigen Frühjahrskonferenz der Haushaltspolitiker in dieser Woche.

„Die alleinige Gesetzgebungskompetenz des Bundes ziehen wir in Zweifel. Die von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgelegten Modelle halten wir aufgrund des bürokratischen Aufwands und der darin angelegten Ungleichbehandlung zwischen den Ländern für nicht mehrheitsfähig“, so der Haushaltsexperte.

Die Teilnehmer der Konferenz der haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen, warben für ein möglichst einfaches und nachvollziehbares Modell, das vor allem nicht zu einer versteckten Steuererhöhung führen darf. „Wir wollen die Grundsteuer möglichst einfach, transparent und nachvollziehbar gestalten. Dafür bietet sich ein Modell an, nach dem Grundstücke und Gebäude nach Fläche und pauschalen Werten bemessen werden. Damit lässt sich viel Bürokratie verhindern. Unser Ziel ist es Bürger nicht über Gebühr zu belasten und gleichermaßen die Einnahmen der Kommunen zu sichern“, so Thiele. Die Reform solle aufkommensneutral ausfallen, Regional nicht zu einem sprunghaften Anstieg der Belastungen führen und die kommunale Selbstverwaltung nicht aushebeln. „Das gemeindliche Hebesatzrecht muss erhalten bleiben“, stellt der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende fest.

„Alleine für Niedersachsen geht es um 1,4 Milliarden Euro. Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmen der Kommunen. Daher müssen wir bis Ende 2019 eine verfassungskonforme Neuregelung schaffen“, so Thiele. Deshalb plädieren die Haushalts- und Finanzpolitiker für ein gestuftes Vorgehen. Erst soll die Grundsteuer gemeinsam neu gestaltet werden, zugleich soll laut dem auf der Konferenz gefassten Beschluss das Ziel vereinbart werden, den Ländern die Ausgestaltung bundesrechtlicher Regelungen oder die Neugestaltung auf Länderebene zu ermöglichen.

veröffentlicht am 05.Apr.2019