Seefried: Kultusministerin verweigert Schulen die Schulsozialarbeiter –

Hannover. Der schulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Kai Seefried, kritisiert den Umgang von Kultusministerin Heiligenstadt mit den ihr zur Verfügung gestellten Stellen für die schulische Sozialarbeit mit Flüchtlingskindern. „Die Kultusministerin verweigert der Schulen die ihnen zustehenden Schulsozialarbeiter. Von 267 Stellen sind mehr als die Hälfte noch nicht einmal ausgeschrieben. Mit der Ausschreibung von 100 Stellen hat sie sich fast fünf Monate Zeit gelassen. Für die weiteren 167 Ausschreibungen konnte sie nicht einmal einen Termin nennen. Es ist erschreckend, dass die Ministerin dafür nicht einmal Worte des Bedauerns findet”, sagte Seefried im Anschluss an die heutige Plenardebatte im Landtag. „Offenbar gibt Ministerin Heiligenstadt lieber Geld an den Finanzminister zurück, als sich um die Probleme an den Schulen zu kümmern. Der verantwortungslose Umgang der Kultusministerin mit Stellen und Haushaltsmitteln scheint ohnehin weder die Fraktionen von SPD und Grünen, noch Finanzminister Schneider oder Ministerpräsident Weil zu stören.” Der Landtag hatte bereits im September 2015 zusätzlich 100 Stellen für Schulsozialarbeiter genehmigt, im Dezember 2015 dann noch einmal 167 Stellen.

In der heutigen Fragestunde im Landtag ist nach Ansicht des CDU-Schulpolitikers auch deutlich geworden, dass die rot-grüne Landesregierung kein Konzept gegen den Unterrichtsausfall an den Schulen habe. „Wer sich wie die Kultusministerin mit 99,5 Prozent Unterrichtsversorgung zufrieden gibt, der hat an seiner Aufgabe resigniert. Ein Konzept gegen den Unterrichtsausfall an den allgemein bildenden Schulen bleibt die Ministerin weiter schuldig. Die heute vorgelegten Erhebungen von Elternvertretern nimmt sie ‚zur Kenntnis’ – besser sollte sie die Eltern ernst nehmen”, betonte Seefried und verwies darauf, dass bei einer Umfrage des Verbands der Elternräte der Gymnasien mehr als 40 Prozent der Elternvertreter gesagt hätten, an den Schulen ihrer Kinder gebe es merklichen Unterrichtsausfall.

veröffentlicht am 19.Feb.2016