Schwarz: Gesetzlich vorgeschriebenes Ehrenamt – rot-grünes Konzept für Einsetzung von Patientenfürsprechern ist absurd

Hannover. Die CDU-Landtagsabgeordnete und Obfrau der Fraktion im Sonderausschuss zur Stärkung der Patientenrechte, Annette Schwarz, kritisiert den im Sozialausschuss mit den Stimmen von Rot-Grün gefassten Beschluss, alle Krankenhäuser Niedersachsens gesetzlich zur Einsetzung eines ehrenamtlichen Patientenfürsprechers zu verpflichten. Schwarz: „SPD und Grüne versuchen mit den falschen Mitteln das Richtige zu tun. Der Posten des Patientenfürsprechers soll ein Ehrenamt sein – ihn gesetzlich vorzuschreiben ist absurd.” Grundsätzlich sei das Konzept eines Patientenfürsprechers durchaus sinnvoll. „Nicht die Idee, sondern die Umsetzung ist das Problem. Der rot-grüne Gesetzentwurf droht sogar mit Bußgeldern oder der ersatzweisen Bestimmung eines Kandidaten durch das Ministerium, sollte ein Krankenhaus bis zu einem bestimmten Zeitpunkt keinen Patientenfürsprecher finden”, sagt Schwarz. „Was ist das für ein Verständnis von Ehrenamt und vertrauensvoller Zusammenarbeit?” Auch die Krankenhäuser würden eine gesetzliche Regelung ablehnen.

Zudem konterkariere der Gesetzentwurf die Grundlagen der ehrenamtlichen Arbeit. „Der Patientenfürsprecher würde damit schnell Gefahr laufen, sich diverser Pflichtverletzungen schuldig zu machen, wenn er bestimmte Dinge übersieht oder falsch macht”, so Schwarz. „Außerdem könnte er sein Amt nicht aus auf eigenen Wunsch niederlegen, sondern müsste abwarten, bis ein geeigneter Nachfolger gefunden ist. Unter diesen Voraussetzungen ist es unwahrscheinlich, dass potentielle Anwärter auf den Posten demnächst bei den Krankenhäusern Schlange stehen.”

veröffentlicht am 26.Jun.2015