Ross-Luttmann: Mangelnde Vertraulichkeit von Ermittlungsakten

Hannover. Angesichts der heutigen Ablehnung des FDP-Antrags zur Wahrung der Vertraulichkeit von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren durch SPD und Grüne im Rechtsausschuss erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Mechthild Ross-Luttmann: „Die Ablehnung durch Rot-Grün ist enttäuschend. Offenbar hat die Justizministerin immer noch keine Antwort darauf, wie die Vertraulichkeit von Ermittlungsverfahren sichergestellt werden soll.”

Mit Blick auf Durchstechereien in den Verfahren etwa gegen Bundespräsident Christian Wulff oder den SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy sagt Ross-Luttmann: „Die Vertraulichkeit von Ermittlungsakten ist gegenwärtig zu oft nicht gewährleistet. Die Fairness eines Verfahrens leidet darunter wie auch das Ansehen der Justiz. Hier hätte die heute von Rot-Grün abgelehnte Initiative einen guten Beitrag geleistet.”

veröffentlicht am 02.Mrz.2016