Ross-Luttmann: CDU thematisiert „Kinderehen“ unter Flüchtlingen

Hannover. Angesichts einer wachsenden Anzahl sogenannter Kinderehen unter Flüchtlingen hat die CDU-Landtagsfraktion eine entsprechende Anfrage an die Landesregierung gestellt. Laut Medienberichten haben deutsche Behörden in verschiedenen Bundesländern mehrere hundert Fälle registriert, in denen minderjährige Mädchen bereits in der Heimat mit einem Erwachsenen – zum Teil nach Scharia-Recht – verheiratet worden sind, bevor sie sich auf den Weg nach Deutschland gemacht haben. Hilfsorganisationen wie Unicef oder Terre des Femmes warnen bereits vor einer neuen Gefahr für junge Mädchen – vor allem in Flüchtlingscamps in Jordanien, der Türkei, im Libanon und Irak soll die Anzahl von „Kinderehen“ stark gestiegen sein.

Die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Mechthild Ross-Luttmann, erklärt dazu: „Die Ehe zwischen einem Kind und einem Erwachsenen ist mit unseren Werten nicht vereinbar. Eheschließungen setzen eine freiwillige Entscheidung mündiger Menschen voraus und nicht den Willen von Verwandten oder die Einhaltungen alter Traditionen. Aus diesem Grund sind auch Zwangsehen in Deutschland seit Jahren unter Strafe verboten. Der Staat hat eine Schutzfunktion gegenüber minderjährigen Flüchtlingen und muss deswegen zu ihrem Wohle tätig werden. Eine Unterdrückung von Kindern darf es nicht geben.“

Als Anlage finden Sie die CDU-Anfrage zu minderjährigen verheirateten Flüchtlingen in Niedersachsen.

veröffentlicht am 13.Jun.2016