Rede des Parlamentarischen Geschäftsführers der CDU-Landtagsfraktion, Jens Nacke, zu TOP 6 „Anklage des Landtages gegen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt vor dem Staatsgerichtshof wegen der vorsätzlichen Verletzung von Verfassung und Gesetz gemäß Artikel 40 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung“

– Es gilt das gesprochene Wort! –

Der Fall einer vollverschleierten Schülerin in Belm ist in diesen Tagen im ganzen Land Gesprächsthema, denn der Fall droht zu einem Präzedenzfall zu werden. Um es mit den Worten der muslimischen Anwältin und Autorin Seyran Ates zu sagen:

„Auch der Westen hat die verdammte Pflicht, beim Thema Verschleierung über den eigenen Tellerrand hinaus zu blicken und zu schauen, welches Leid Frauen in der islamischen Welt wegen der Halb- oder Vollverschleierung ertragen müssen.“ (Kommentar bei NDR online am 18. August 2016)

Die Sozialwissenschaftlerin Necla Kelek formuliert es so: „Die Würde der Frau […] darf nicht hinter einem Schleier versteckt sein.“ (Interview mit MDR Kultur am 26. August 2016) Frau Kelek spricht im Zusammenhang mit der Debatte um die Vollverschleierung muslimischer Frauen in westlichen Gesellschaften auch von einer „Fürsorgepflicht des Staates“. Diese Formulierung finde ich sehr passend. Ich bin der Ansicht, dass der Staat diese Fürsorgepflicht vor allem gegenüber Mädchen hat, die unsere Schulen besuchen. Im Fall der Schülerin in Belm hat Kultusministerin Heiligenstadt ihre Fürsorgepflicht nicht ausgeübt. Sie duldet seit dem 5. September 2016, als sie von diesem Fall erfuhr, Rechtsbruch.

Die Tageszeitung taz, genauer gesagt der Leiter des Parlamentsbüros Ulrich Schulte, schrieb zur Diskussion um das Burkaverbot am 26. August 2016: „Burka und Nikab stehen für einen illiberalen und reaktionären Islam, der Frauen unterdrückt. Der Stoffkäfig degradiert Frauen zu gesichtslosen Wesen, er lässt sie aus dem öffentlichen Raum verschwinden – denn den sollen bitte schön die Männer dominieren. Um diese Tatsache darf sich, wer progressiv denkt, nicht herumdrücken.“ Weiter schreibt Herr Schulte: „Linksliberale, die gegen das Burka-Verbot argumentieren, sollten nicht den Fehler machen, eine reaktionäre Strömung des Islam zu verteidigen.“

Leider ist es genau das, was wir hier gerade mitten in Niedersachsen im Herbst 2016 erleben. Auch bei Ihnen von SPD und Grünen müsste sich doch langsam herumgesprochen haben, wofür Burka und Nikab stehen: für die Unterdrückung von Frauen und für ein Gesellschaftsverständnis, das unseren Grundwerten widerspricht.

Es gibt zwei Möglichkeiten, warum die Zehntklässlerin in Belm, die heute 16 Jahre alt ist, als 13-Jährige begann, sich einen Schleier überzuziehen, der nur ihre Augen freilässt:

Möglichkeit 1
Sie wird von ihrer Familie dazu gezwungen oder fühlt sich durch das gesamte Umfeld, in dem sie und ihre Familie leben, dazu genötigt, den Schleier zu tragen.

Möglichkeit 2
Sie trägt den Schleier freiwillig. Das würde bedeuten, dass sie die Vollverschleierung für den richtigen Weg hält, wie in unserer Gesellschaft mit Frauen umgegangen wird. Sie werden vor der Öffentlichkeit versteckt, und diese Haltung trägt das Mädchen offensiv in ihrer Schulklasse zur Schau. Ihre Mitschülerinnen und Mitschüler können sich der Begegnung mit diesem gesellschaftlichen Statement nicht entziehen. Um es deutlich zu sagen: Wenn dies zutrifft, dann wäre diese Position als islamistisch zu bezeichnen.

Wie wir aus dem Artikel bei Spiegel online vom 7. Dezember 2016 wissen, steht die Familie des Mädchens unter Beobachtung der Sicherheitsbehörden. Das Handeln des Mädchens, das rechtswidrige Tragen des Schleiers in einer niedersächsischen Schule über mehr als zwei Jahre hinweg, hat Vorbildcharakter für die gesamte Familie. Ihr jüngerer Bruder eifert dem Mädchen inzwischen in ihrer offensichtlich islamistischen Auslegung des Korans nach und soll mit Gebetskette und Kaftan im Unterricht erschienen sein.

Der Fall in Belm steht symbolisch für die Politik dieser Landesregierung. Rot-Grün hat es in Niedersachsen nach Regierungsübernahme in kürzester Zeit geschafft, ein Klima falsch verstandener Toleranz gegenüber radikalen islamischen Tendenzen in unserer Gesellschaft zu schaffen. Zwei Jahre lang informierte die Schulleitung in Belm niemanden darüber, dass eine Schülerin mit Nikab zum Unterricht kam. Dass die Sicherheitsbehörden die Familie im Blick haben, wurde wiederum weder der Schule noch den Schulbehörden mitgeteilt. Ein Informationsaustausch zwischen den Behörden findet nicht statt.

Es zeigt sich in diesem Zusammenhang dasselbe Muster, ein ähnlicher familiärer Kontext wie im Fall Safia S. Es gibt Erkenntnisse von Fällen islamistischer Radikalisierung in einer Familie, aber eine Umfeldaufklärung unterbleibt. Im Gegenteil, diese Landesregierung steht dafür, dass der Rechtsbruch, der fortgesetzte Schulgesetzverstoß des Mädchens in Belm nicht geahndet wird. Dabei wäre es auch nach dem 5. September 2016 noch möglich gewesen, im Fall des Mädchens in Belm zu handeln. Und es wäre auch jetzt, auch heute noch möglich!

Frau Ministerin Heiligenstadt, warum haben Sie denn die Ordnungsmaßnahmen, die das Schulgesetz in Paragraph 61 vorsieht, nicht ausgeschöpft, bis hin zum Verweis des Mädchens von allen Schulen? Warum haben Sie nicht Hausunterricht angeordnet, um dem Mädchen den Schulabschluss zu ermöglichen, und zumindest damit die rechtswidrige Situation an der Oberschule in Belm beendet? Warum haben Sie sich nicht dafür eingesetzt, dass ein Bußgeld gegen die Eltern verhängt oder hilfsweise Beugehaft angeordnet wird?

Es ist nichts dergleichen geschehen. Das Mädchen in Belm verstößt gegen das Schulgesetz, alle wissen davon – die Kultusministerin, der Innenminister, der Ministerpräsident, die Fraktionen von SPD und Grünen. Und es stört niemanden, dass die Kultusministerin als verantwortliches Kabinettsmitglied keinerlei Anstalten macht, etwas dagegen zu unternehmen und gegebenenfalls dafür auch bestehende Gesetze zu ändern, um die Sanktionsmöglichkeiten für solche Fälle zu erweitern.

Frau Ministerin Heiligenstadt, wir haben zur Kenntnis genommen, dass es für Sie ganz normal ist, wenn geltendes Recht nicht eingehalten wird. Sie haben zugegeben, dass nach Ihrer Rechtsauffassung ein Verstoß gegen das Niedersächsische Schulgesetz vorliegt. Mit Ihrem Amtseid vom 19. Februar 2013 haben Sie geschworen, dass Sie „das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung sowie die Gesetze wahren und verteidigen werden“. So steht es in Artikel 31 der Niedersächsischen Verfassung. Mit dem Dulden des Geschehens in Belm verstoßen Sie gegen ihren Amtseid und damit auch gegen die Niedersächsische Verfassung. Für diesen Fall sieht Artikel 40 Absatz 1 unserer Landesverfassung die Ministeranklage vor dem Staatsgerichtshof vor, die wir in unserem Entschließungsantrag beantragen.

Ob sich die Regierenden an unsere Verfassung und unsere Rechtsgrundsätze halten, ist eine der grundsätzlichsten Fragen in einem demokratischen Rechtsstaat. Leider müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass Sie, Frau Ministerin Heilgenstadt, es damit nicht so genau nehmen. Daher geben wir dem Parlament nun die Gelegenheit, sich zu den Grundsätzen unserer Rechtsordnung klar zu bekennen und für die Ministeranklage zu stimmen.

Unser Antrag hat im Übrigen nichts damit zu tun, dass wir „islamfeindlich“ seien, wie uns die Abgeordnete Julia Willie Hamburg am 15. September 2016 unterstellt hat. Es geht vielmehr darum, eine Grenze aufzuzeigen. Es ist auch im Sinne aller muslimischen Mitbürgerinnen und Bürger Niedersachsens die Aufgabe des Staates, eine klare Grenze zu ziehen zwischen islamischem Glauben und radikalem Islamismus. Dieser Verantwortung, dieser Aufgabe muss sich diese Landesregierung stellen.

veröffentlicht am 12.Dez.2016